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Bekanntmachung Verkaufsverfahren Grundstück Ecke Germaniastraße/Heimstraße in Kamen-Methler

15.09.2025 - aktualisiert am 16.09.2025 - 15:59

Städtebauliche Entwicklungsziele

Durch den Verkauf des Planungsgrundstückes soll die Umnutzung einer bislang brachliegenden Sportplatzfläche in ein attraktives Wohnquartier mit ergänzender Versorgungseinrichtung erreicht werden. Durch die Umwandlung in Wohnraum und Einzelhandelsflächen mit Versorgungsfunktion soll die Lebensqualität der Anwohner erhöht, die lokale Wirtschaft gestärkt und eine nachhaltige Stadtentwicklung gefördert werden. Darüber hinaus soll im Planbereich eine Kindertagesstätte entstehen. Das Projekt berücksichtigt dabei sowohl die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer als auch die städtebaulichen und ökologischen Anforderungen der Region.

Das Grundstück soll mit dem Siedlungsbestand vernetzt werden und es soll eine räumlich-funktionale Verbindung von Wasserspielplatz und Bürgerhaus Methler entstehen. Durch die Ansiedlung von Kindertagesstätte und Versorger (moderner Lebensmitteldiscounter) soll für die Bewohner alles in kurzer Entfernung erreichbar sein. Die Notwendigkeit mit dem Auto zu fahren wird reduziert. Eine ÖPNV-Anbindung ist vorhanden.

Die Stadt Kamen beabsichtigt im Stadtteil Methler das bislang als Sportfläche genutzte Grundstück von ca. 20.000 qm als Ganzes an einen Investor zu verkaufen, damit dieser innerhalb der Frist von 3 Jahren ab Abschluss des Grundstückskaufvertrages auf dieser Fläche Handelsflächen für die Nahversorgung durch einen modernen Lebensmitteldiscounter, Wohnflächen in Form von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte (KiTa) errichtet und anschließend an entsprechende Nutzer (Einzelhandelsunternehmen, Privatpersonen, KiTa-Träger) vermietet. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein Sportplatz und ein Vereinsheim.

Das Grundstück wird zu einem Verkaufspreis von mindestens 3,9 Mio. Euro angeboten, zuzüglich Kanalanschlusskosten und Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen.

Der Rat der Stadt Kamen hat im Jahr 2022 ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Nach diesem Einzelhandelskonzept gibt es im Stadtteil Kamen-Methler ein Defizit bei der Nahversorgung. Dazu hat die Stadt Kamen eine städtebauliche Wirkungsanalyse im Jahr 2024 in Auftrag gegeben. Danach würde ein moderner Lebensmitteldiscounter den grundversorgungsrelevanten Betriebstypenmix im Stadtteil Methler unter qualitativen Gesichtspunkten idealerweise ergänzen.

Die Handelsfläche auf einer Teilfläche von ca. 8.000 qm soll eine max. Verkaufsfläche von 1.250 m², oberhalb des Discounters soll Wohnraum geschaffen werden und das Vorhaben soll unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien und energieeffizientes Bauen realisiert werden.

Auf einer ca. 10.000 m2 großen Teilfläche im westlichen Bereich des Grundstücks sollen Wohnbauten zu 25 % für Einfamilienhäuser und zu 75 % für Mehrfamilienhäuser realisiert werden.

Die vorstehend genannte Kindertagesstätte ist bei Bedarf innerhalb von 3 Jahren auf einer ca. 2.000 m2 großen Teilfläche zu errichten.

Der von der Stadt Kamen beabsichtigte Verkauf des Grundstücks beinhaltet nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession durch die Stadt Kamen. Dementsprechend finden die vergaberechtlichen Regelungen keine Anwendung.

Bei dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist die Stadt Kamen jedoch an die Vorgaben des EU-Beihilfenrechts gebunden. Insbesondere darf die Stadt Kamen dem Grundstückskäufer/Investor keine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV gewähren. Dies verlangt, dass die Stadt Kamen das Grundstück mindestens zum Marktwert verkauft.

Darüber hinaus ist die Stadt Kamen bei dem Verkauf des Grundstücks an das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot gebunden. Vor diesem Hintergrund führt die Stadt Kamen ein wettbewerbliches und transparentes Verkaufsverfahren durch, in dem alle interessierten Investoren die gleiche Chance haben, das Grundstück zu erwerben.

Dieses Verkaufsverfahren wird in Anlehnung an das vergaberechtliche Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Auf das Verkaufsverfahren finden die vergaberechtlichen Vorschriften jedoch ausdrücklich keine Anwendung. Vielmehr richtet sich das Verkaufsverfahren allein und ausschließlich nach den Vorgaben, die die Stadt Kamen in den Unterlagen zu dem Verkaufsverfahren aufstellt.

Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber ihre Eignung in der in der Verkaufsbekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Vordruck „Teilnahmeantrag“ mit Anlagen) vorgegebenen Form nachzuweisen. Die dort genannten Mindestanforderungen müssen zwingend erfüllt werden. Bewerber, die ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

pdfTeilnahmebedingungen

Auf der ersten Stufe des Verkaufsverfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, werden die Bewerber zunächst nur zur Einreichung eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Zur Einreichung von Angeboten wird erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert. Sofern sich mehr als drei geeignete Bewerber bewerben, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am weitern Verfahren auf der Grundlage der Auswahlkriterien.

Die Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden zunächst gebeten, ein Erstangebot einzureichen. Es ist beabsichtigt, Verhandlungen mit allen zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Bietern durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die Bieter gebeten, ein abschließendes Angebot einzureichen. Mit dem Angebot ist von den Bietern ein selbst zu erstellendes Bebauungskonzept für das Grundstück einzureichen. Die Entscheidung der Stadt Kamen, welches Angebot angenommen wird, wird auf der Grundlage des angebotenen Grundstückskaufpreises und der Qualität des eingereichten Bebauungskonzepts für das Grundstück anhand spezifischer Bewertungskriterien erfolgen. Die Stadt Kamen behält sich jedoch vor, ein Angebot anzunehmen ohne zuvor mit den Bietern verhandelt zu haben.

Im Anschluss sollen vom Bewerber die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu ist vom Vorhabenträger ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zu erstellen.

Insofern wird der Vorhabenträger durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Umsetzung des Vorhabens verpflichtet.

Teilnahmeanträge sind bis zum

15.10.2025, 18:00 Uhr,

einzureichen.

Für die Stellung des Teilnahmeantrags ist der zum Download bereitgestellte Vordruck „Teilnahmeantrag“ mit Anlagen zu verwenden.

Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Einreichung des Teilnahmeantrags muss innerhalb der unter Ziff. 5 genannten Frist ausschließlich über die Plattform der Stadt Kamen „NextCloud“ erfolgen.

Teilnahmeanträge, die auf anderem Weg als über die vorstehend genannte Plattform „NextCloud“ der Stadt Kamen eingereicht werden, etwa per E-Mail, per Fax oder postalisch bzw. per Boten, werden nicht berücksichtigt.

Weitere detailliertere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb, der dem Verhandlungsverfahren vorgeschaltet ist, sind in den beigefügten Informationen zum Verkaufsverfahren ausgeführt.

Für den ersten Überblick können auch die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb hier einsehen werden.

Anlagen zum Teinahmeantrag: 

Um die erforderlichen Unterlagen bearbeiten zu können, wird ein Zugang zu der Plattform „NextCloud“ benötigt. Der für eine Bearbeitung der Formblätter notwendige Zugangslink wird auf Anforderung per E-Mail an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und Angabe des Namens, Vornamens, Firma, E-Mail und Telefonnummer innerhalb von 3 Arbeitstagen zugeleitet. Die Formblätter liegen ausfüllbar in der Cloud bereit. Die von den Bewerbern selbst zu erstellenden Anlagen (4 bis 6) müssen in die Cloud eingestellt werden.

Sämtliche Fragen, Hinweise, Anmerkungen etc. zu diesem Verkaufsverfahren stellen bzw. geben Sie bitte per E-Mail an das funktionale Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..