Kommunalwahl 2025
22.07.2025 - aktualisiert am 22.07.2025 - 11:49

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr – die nächsten Kommunalwahlen statt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretungen – dem Rat der Stadt Kamen und dem Kreistag des Kreises Unna – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden. Die/Der Bürgermeister/in der Stadt Kamen bzw. der Landrat des Kreises Unna werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Wer bzw. was wird zur Kommunalwahl in Kamen gewählt?
Gewählt werden:
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
- der Rat
- der Kreistag des Kreises Unna
- die Landrätin/der Landrat des Kreises Unna
- das Ruhrparlament (Regionalverband Ruhr)
- der Integrationsrat
Im Fall der Bürgermeister/innen- und der Landratswahl kann es außerdem zu einer Stichwahl kommen, sofern keine/r der Kandidatinnen/Kandidaten bei der Hauptwahl am 14.09.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält. Diese findet 14 Tage später, also am 28. September 2025, statt.
Wenn Sie wissen wollen, wer zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin, in Ihrem Wahlbezirk für den Rat sowie für den Integrationsrat in Kamen kandidiert finden Sie hier die zugelassenen Wahlvorschläge.
Wenn Sie Ihren Wahlbezirk nicht kennen finden Sie hier eine Karte mit den Wahlbezirken der Stadt Kamen und hier
ein Straßenverzeichnis der Wahlbezirke in der Stadt Kamen.
Wer ist zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ein Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. In dieser Wahlbenachrichtigung wird u. a. mitgeteilt, in welchem Wahlraum die/der Wählberechtigte seine Stimmabgabe vorzunehmen hat.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, zur Klärung der Wahlberechtigung, sich beim Wahlamt der Stadt Kamen zu melden.
E-Mail:
Tel.: 02307/148-1203
Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende Hinweise zu beachten.
Wer kann an der Integrationsratswahl teilnehmen?
Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.
Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende Hinweise zu beachten.
Welche KandidatInnen / Parteien stehen in Kamen zur Wahl?
Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, des Rates und des Integrationsrates der Stadt Kamen hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Wahlvorschläge für die v. g. Wahlen zugelassen.
Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:
- Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Kamen
- Wahl des Integrationsrates der Stadt Kamen
Wo kann in Kamen gewählt werden?
Für die am 14.09.2025 durchzuführenden Wahlen sowie für etwaige Stichwahlen am 28.09.2025 wurden folgende Wahlräume im Stadtgebiet Kamen festgelegt.
Wie kann per Briefwahl gewählt werden?
Bitte beachten Sie:
Die Ausgabe/Übersendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach Vorlage der entsprechenden Stimmzettel erfolgen. Dies wird voraussichtlich mit offizieller Öffnung des Briefwahlbüros, am 18.08.2025, der Fall sein. Über eine früherer Briefwahlausgabe wird entsprechend informiert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kamen gerne zur Verfügung.
E-Mail:
Tel.: 02307/148-1203 und 1302
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Wer kann per Briefwahl wählen?
Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben.
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Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
- Antragstellung online
Die Briefwahlunterlagen können - ab dem 06.08.2025 - online ganz einfach, schnell und unkompliziert selber beantragt werden.
- Antragstellung per E-Mail
Unter Angabe Ihres
- Vor- und Nachnamens,
- Ihres Geburtsdatums
- und der aktuellen Wohnanschrift
können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (
- Antragstellung schriftlich (per Post)
Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.
Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen
Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.
Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
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Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten?
Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.
Im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Wie kann ich Wahlhelfer/in werden?
Um eine reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sicherzustellen, werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Kamen melden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist zusätzlich der 28. September 2025 als möglicher Einsatztermin einzuplanen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7:30 Uhr zusammen, der Wahlvorgang beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Mitarbeit erfolgt in der Regel in zwei Schichten. Ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Stimmauszählung anwesend sein.
Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamts ist die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl – diese beginnt in Nordrhein-Westfalen mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für ihren Einsatz erhalten alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Kamen unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum:
E-Mail:
Tel.: 02307 / 148-1302