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Ergänzende Beschilderung in der Bahnhofstraße

22.07.2024 - aktualisiert am 22.07.2024 - 15:12

Ergänzende Beschilderung in der Bahnhofstraße

Kamen. Als wichtiges Element hin zu einer fahrradfreundlichen Mobilität erfreut sich die Fahrradstraße immer größerer Beliebtheit in deutschen Kommunen. Dies geschieht nicht ohne Grund. Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die grundsätzlich Radfahrern vorbehalten sind bzw. auf denen Radfahrende Vorrang haben. Dies schafft Sicherheit und Komfort und trägt dazu bei, das Fahrrad als attraktive Alternative zum PKW zu nutzen.

Im Mai wurde die Fahrradstraße „Bahnhofstraße“ neugestaltet sowie ein Einbahnstraßenverkehr für Kfz eingerichtet. Mit der Ausführung wird die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen in NRW gemäß dem Anfang 2023 von der AGFS veröffentlichten „Leitfaden Fahrradstraßen“ umgesetzt. Ergänzt wurde diese Gestaltung mit einem vorrübergehend aufgestellten erklärenden Hinweisschild. Damit sollen Nutzerinnen und Nutzer über die besondere Bedeutung und die hier geltenden Vorschriften in einer Fahrradstraße informiert werden.

Insbesondere die Tempobegrenzung, der absolute Vorrang des Radverkehres und die ausschließliche Nutzung durch Anlieger werden durch Piktogramme hervorgehoben und verdeutlicht.

Die Einrichtung von Fahrradstraßen bietet somit eine große Chance hochwertige Verbindungen für den Radverkehr zu realisieren und diesen hiermit nicht nur zu fördern, sondern einen wesentlichen Beitrag zu einer klimagerechten Mobilität zu liefern. Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein und sichtbares Zeichen der Radverkehrsförderung. Die Stadt Kamen möchte mit der Einrichtung das Radfahren für ihre Bürgerinnen und Bürger nicht nur komfortabler machen, sondern vor allem auch sicherer.

Die besonderen Regeln einer Fahrradstraße sind für viele Verkehrsteilnehmende ungewohnt: Radfahrende nebeneinander fahren. Motorisierte Verkehrsteilnehmende dürfen nur „als Gäste“ auf Fahrradstraßen fahren, wenn zusätzliche Verkehrsschilder es erlauben. Sie müssen sich den Radfahrenden anpassen und dürfen sie nicht gefährden oder behindern. Beim Überholen ist auf den Mindestabstand von 1,50 Meter zu achten. Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmende die Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h.

Weiter Informationen zu den wichtigsten Regeln in Fahrradstraßen wird die Stadt Kamen auch über die sozialen Medien und die Homepage bereitstellen.