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Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz: Stadt und Gesamtschüler feiern Jubiläum

24.05.2024 - aktualisiert am 24.05.2024 - 13:22

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz: Stadt und Gesamtschüler feiern Jubiläum

Kamen. Am Donnerstag gab es einen besonderen Grund zum Feiern: Das Grundgesetz wurde 75 Jahre alt. An vielen ging dieser Geburtstag vorbei – steht das Grundgesetz doch für all die Dinge, die für die meisten im Alltag längst selbstverständlich sind: Wir können uns frei bewegen, unsere Meinung sagen, wohnen, arbeiten und leben, wie wir wollen. Das geht, weil unsere Vorfahren vor 75 Jahren mit dem Grundgesetz eine demokratische Grundlage für unser Zusammenleben geschaffen haben. Und eben weil viele Dinge, die im Grundgesetz geregelt sind, so selbstverständlich für eben unser Zusammenleben sind, ist das Grundgesetz so wichtig für uns.

Die Stadt Kamen hat nun mit Schülerinnen und Schülern des elften Jahrgangs der Gesamtschule gemeinsam den runden Geburtstag gefeiert. Hierzu hat sie in der Pausenhalle der Schule eine Ausstellung mit Werken der beiden Künstler Reimund Kasper und Thomas Hugo aufgestellt, die die Grundrechtsartikel des Grundgesetzes künstlerisch in Bilder und Grafiken umgesetzt haben. Mit ihnen kamen die Schülerinnen und Schüler ebenso ins Gespräch wie mit Bürgermeisterin Elke Kappen und dem Münsteraner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Klaus Schubert, die mit ihnen über die praktische und grundsätzliche Bedeutung des Grundgesetzes diskutierten. Denn so grundsätzlich die Artikel auch sind, so praktisch und konkret bestimmen sie auch unseren Alltag. Die wichtigste Aussage steht in Artikel 1,1. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen in unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Würde, das sind für Professor Schubert Fairness, Toleranz, Anerkennung und Respekt anderen gegenüber. „Wir müssen die Würde der anderen anerkennen und respektieren, so wie wir das von anderen auch erwarten dürfen“, so der Politikwissenschaftler. Umso schützenswerter ist das Grundgesetz.