Was erledige ich wo?

Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen

Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Den Wahlberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Briefwahl an Ort und Stelle (Briefwahlbüro) auszuüben.

Das Briefwahlbüro ist im Rathaus der Stadt Kamen, 1. Etage, Sitzungssaal II, eingerichtet und barrierefrei erreichbar.

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi. 7:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr

Do. 7:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Fr. 7:30 bis 13:00 Uhr

Wahlscheine können bis zum 13.05.2022, 18:00 Uhr beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch im Briefwahlbüro der Stadt Kamen direkt gewählt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung -  h i e r  - möglich ist.