Dienstleistungen V

Verfahrensfreie Bauvorhaben / Beseitigung v. Anlagen

Vergabestelle

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Die Ausschreibungsverfahren für die städtischen Auftragsvergaben nach VOB, UVgO und VgV (national und europaweit) werden über die Zentrale Vergabestelle im Fachbereich Bürgerdienste abgewickelt.

Vergabeunterlagen und weitere Informationen zu laufenden öffentlichen Ausschreibungen finden Sie unter https://www.evergabe.nrw.de

Die Stadt Kamen veröffentlicht an dieser Stelle Informationen über geplante Vergabeverfahren, laufende öffentliche Ausschreibungen und vergebene Aufträge.

Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen:

Beabsichtigte Vergaben:

Auflistung der vergebenen Aufträge:

Vergnügungssteuer

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pdfInformationsbogen DSGVO Vergnügungssteuer

Beschreibung der Aufgaben

Der Besteuerung unterliegen z. B. die in Kamen veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen):

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
  • Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
  • das Bespielen von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit.

Die Vergnügungssteuer verfolgt neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z.B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Gebühren

  • Zur Höhe der Vergnügungssteuer s. §§ 7 bis 10 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung)

Formulare

Rechtsgrundlagen

 

Verlässliche Grundschule / Ferienbetreuung

Volksbegehren - Volksentscheid

Vollstreckung

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pdfInformationsbogen DSGVO Vollstreckung

Die Stadtkasse ist u.a. die zentrale Vollstreckungsbehörde der Stadt. Jede Forderung der Stadt, die nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht bezahlt ist, wird an den Vollstreckungsbereich übergeben. Auch andere Behörden können die Stadtkasse um Amtshilfe bei der Vollstreckung bitten.

Die Vollstreckung erfolgt dann differenziert in Abhängigkeit vom Wohnort des Schuldners und Art der Forderung.
Häufige Maßnahmen sind:

  • Auftrag an den Vollziehungsbeamten zur Pfändung
  • Lohn- und/oder Kontopfändung
  • Abnahme der Vermögensauskunft

In begründeten Fällen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Gebühren:

Für Vollstreckungsmaßnahmen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Darüber hinaus fallen bei nicht gezahlten Steuern, Gebühren und Beiträgen gesetzliche Säumniszuschläge an.

Formulare:

Rechtsgrundlagen:

Vorzeitige Besitzeinweisung