Dienstleistungen R

Radverkehr

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Kamen besitzt aufgrund der räumlichen Lage und der Topographie für Radfahrer sowohl im Freizeitverkehr aber auch für tägliche Fahrten eine besondere Qualität. Große Freiräume mit gut ausgebauten und autofreien Wirtschaftswegen bieten Freizeitradlern eine Vielzahl von Routenmöglichkeiten im Stadtgebiet. Es gibt 9 ausgewiesene Rundfahrten zwischen 9 und 15 km Länge. Informationen zu diesen Touren finden Sie unter dem Menüpunkt Routen. Kurze Entfernungen in das Stadtzentrum und zwischen den Ortsteilen sind zudem ideal für Fahrten mit dem Fahrrad.

Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet gelegen ist Kamen auch ein idealer Ausgangspunkt für Radtouren über das Stadtgebiet hinaus. Vom Bahnhof Kamen aus erreicht man z. B. den Emscher-Park-Radweg , der quer durch das Ruhrgebiet bis nach Duisburg verläuft. Andere Themenrouten, wie die "100-Schlösser-Route" oder die Römerroute oder die Lippe-Tour 1 verlaufen durch Kamen oder sind von Kamen aus erreichbar. Neue interessante Routen, wie die Deutsche Fußballroute oder die Route "Rad Kreis Unna" durchqueren das Stadtgebiet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.fahrrad-kamen.de

Reisegewerbe

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Wer eine selbstständige Tätigkeit im Reisegwerbe beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z.B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in seinem Wohnort.

 

Gebühren

  • 50,- bis 500,- € (richtet sich nach Art des Gewerbes und der Gültigkeit der Reisegewerbekarte)
     

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Paß mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt
  • Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
  • Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
  • Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finansamtes
  • Aktuelles Paßbild

 

Formulare

Rechtsgrundlagen

 

Reisepass

Rentenversicherungsangelegenheiten

Rettungsdienstgebühren

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pdfInformationsbogen DSGVO Rettungsdienstgebühren

Beschreibung der Aufgaben

Für Rettungsdiensteinsätze (Rettungswagen, Notarzt, qualifizierte Krankentransporte) durch die Feuer- und Rettungswache werden Gebühren erhoben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten Gebührenbescheide, die sie mit ihren Krankenversicherungen abrechnen können.

Den Rettungsdienst organisiert und führt die Feuer- und Rettungswache durch.

 

Rechtsgrundlagen

Ruhender Verkehr

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pdfInformationsbogen DSGVO Überwachung ruhender Verkehr

Die Stadt Kamen versteht sich als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze können also kostenlos benutzt werden. In stark frequentierten Bereichen bestehen lediglich Parkzeitbeschränkungen (Parkscheibenpflicht).

Zum Schutz der am Straßenverkehr beteiligten Personen (z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte) sowie zur Sicherung eines geordneten Miteinanders im Straßenverkehr werden jedoch Verstöße im ruhenden Straßenverkehr (Falschparken) konsequent verfolgt und geahndet.

Hierzu stellen die Außendienstmitarbeiter/innen gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog aus. Einige Verstöße können auch direkt mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.

Wird das festgesetzte Verwarngeld nicht fristgerecht (innerhalb von 7 Tagen) gezahlt, erfolgt in aller Regel die Einleitung eines – teureren – Bußgeldverfahrens.

pdfInformation Parkhinweise

pdfÜbersicht öffentliche Parkplätze im Innenstadtbereich

Kosten:

Die Höhe des Verwarnungsgeldes/Bußgeldes richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kommen weitere Gebühren und Auslagen hinzu. In einigen Fällen sieht der Bußgeldkatalog inzwischen auch für Parkverstöße Punkte im Fahreignungsregister vor.

Rechtsgrundlagen: