Dienstleistungen M
Märkte
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Jahr-/Trödel-/Spezialmärkte bedürfen der Festsetzung, damit Ausnahmeregelungen von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Öffnungen auch an Sonn- und Feiertagen) gelten.
Gebühren
- Bis 750,- € (je nach Verwaltungsaufwand)
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Unterlagen der Gewerbemeldung (s. dort)
- Führungszeugnis des Antragstellers, Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers, Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Marktordnung
- Warenverzeichnis
- Teilnehmerverzeichnis
Hinweis:
Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf natürliche Personen.
Bei juristischen Persoenen wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.
Rechtsgrundlagen
Meldebescheinigung
Wenn Sie in Kamen gemeldet sind oder in der Vergangenheit in Kamen gemeldet waren, können Sie auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung über die Daten erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind. Diese Bescheinigung wird häufig zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen benötigt.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.
Diese Aufzählung ist abschließend.
Die Bescheinigung wird meist zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes genutzt.
Die erweiterte Meldebescheinigung (früher Aufenthaltsbescheinigung) ist eine ausführliche amtliche Bestätigung über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sie kann alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren enthalten.
Die erweiterte Meldebescheinigung wird zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt, zur Vorlage beim Konsulat oder beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Auf Wunsch können auch auf einer erweiterten Meldebescheinigung die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.
Kosten
Die Gebühren für eine Meldebescheinigung betragen 9,00 Euro.
Für Rentenzwecke, zur Vorlage beim Jobcenter und bei der Familienkasse ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Beantragung
- Persönlich im Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz1, 59174 Kamen.
Eine Aushändigung an Dritte ist nur mit Vollmacht möglich.
- Schrifltlich an das Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.
Die Zusendung der Bescheinigung kann nur an die im Einwohnermelderegister gespeicherte Anschrift erfolgen.
- Im Online-Verfahren über das Internet (zukünftig).
Melderegisterauskunft
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Das Melderegister der Stadt Kamen enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Kamen gemeldet sind bzw. nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. Es ist kein öffentliches Register und dient in erster Linie innerdienstlichen Zwecken der Behörden. Dennoch ist es möglich als Privatperson in bestimmtem Umfang Auskunft aus diesem zu erhalten.
Welche Auskünfte dürfen erteilt werden?
Einfache Melderegisterauskünfte
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person zweifelsfrei festgestellt werden kann (Angaben über z.B. den Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, oder frühere Anschriften).
Außerdem dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle muss dies erklären.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Erweiterte Melderegisterauskünfte
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Diese Aufzählung ist abschließend. Über weitere Daten dürfen Auskünfte nicht erteilt werden.
Wann dürfen keine Auskünfte erteilt werden?
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Liegt diese vor Auskunftssperre vor, ist eine Melderegisterauskunft nicht zulässig.
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung geben wir Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage weiter.
Auf diese kostenlose Rechte werden Sie bei jeder An- und Ummeldung hingewiesen.
Außerdem erhalten Sie ein Merkblatt mit den entsprechenden Informationen.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft; persönlich, per Post oder FAX: 11,00 €
- Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft; elektronisch 6,00 €
- Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Meldung illegale Müllablagerung auf Privatgrund
Meldung illegale Müllablagerung öffentliche Flächen
Mietspiegel
Ab sofort finden Sie den aktuellen Kamener Mietspiegel hier als PDF oder einen interaktiven Mietspiegelrechner für Kamen unter folgendem Link:
Der Kreis Unna hat als Dienstleister für sieben Kommunen des Kreises die Erstellung der jeweiligen Mietspiegel übernommen. Grundlage für die Erstellung waren eigene Daten des Kreises sowie Informationen von Vereinen (z.B. Haus und Grund e.V.) und Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet. Die Daten geben den aktuellen Stand aus Juli 2021 wieder.
Mobi.Kids.Kamen
Hier können Sie sich den Mobilitätsplan für Kinder in Kamen herunterladen.
Treffs | Spielplätze | Musik | Bäder | Touren
Alle Geheimtipps auf einen Blick
3. Unterwegs in Kamen und Umgebung - Die besten außerschulischen Lernorte und Ausflugsziele
Müllabfuhrgebühren - Mülltonnentausch
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Grundbesitzabgaben
Beschreibung der Aufgaben
Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden.
Das erfordert eine Vorsortierung durch den Bürger und es stehen folgende Müllgefäße zur Verfügung:
Restmüll ( grauer bzw. roter Deckel) |
60l, 80l, 120l und 240l (1.100l-Gefäße müssen vom Eigentümer erworben werden) |
Biomüll (grüner Deckel) |
80l und 140l |
Papier (blauer Deckel) |
120l, 240l und 1.100l |
Wertstofftonne (gelber Deckel) |
120l, 240l und 1.100l (Achtung: Ansprechpartner für die Wertstofftonne Firma GWA REsource (früher Remondis) 0800 1223255 |
Die Papiertonne wird alle 4 Wochen und alle anderen werden alle 2 Wochen abgeholt. Ausnahme ausschließlich für Ein-Personen-Haushalte:
Hier besteht die Mögllichkeit, die 60l-Restmülltonne auf eine 4-wöchentliche Leerung umzustellen. Nachbarn können eine Abfallgemeinschaft bilden (s. Formulare). Zusätzlich stehen an verschiedenen Standorten im Kamener Stadtgebiet Sammelgroßcontainer für Papier/Pappe und Glas zu Verfügung. Einen Mülltonnentausch (z. B. statt einer 60l-Restmülltonne eine 80l-Tonne) können nur die Eigentümer veranlassen. Wird der Antrag bis zum 15. eines Monats (Dezember bis zum 10.) gestellt, kann ein Wechsel zu Beginn des folgenden Monats wirksam werden. In der Regel erfolgt die Auslieferung bzw. der Umtausch der Müllgefäße durch den Unternehmer innerhalb der letzten 7 Arbeitstage des Monats. Das abzuholende Gefäß muss dann sichtbar und frei zugänglich auf dem Grundstück stehen. Es wird auch gefüllt mitgenommen. Es können Gebühren anfallen (s. § 3 Abs. 5 der Abfallgebührensatzung).
Gebühren
- s. § 3 der Abfallgebührensatzung
- Die Papiertonne und die Wertstofftonne werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Formulare
- Abfallkalender
- Biotonne - Bildung einer Abfallgemeinschaft
- Restmülltonne - Bildung einer Abfallgemeinschaft
- Tausch einer Mülltonne
Rechtsgrundlagen