Dienstleistungen K

Kampfmittelbelastung - Prüfung

Kampfmittelbeseitigung (Bombenräumung)

Kanalanschlussbeiträge

Kartenvorverkauf

Kinder- und Jugendförderplan

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.  Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.

pdfKinder- und Jugendförderplan 2015-2020

Kindernotfallpass

kindernotfallpass 1

Die Villa FIB der Stadt Kamen hält künftig ein neues Angebot für Grundschulkinder bereit: den Kindernotfallpass.

Dieser soll Kindern in Notfallsituationen bestmögliche Unterstützung bieten, wenn sie zunehmend eigenständiger und ohne Begleitung ihrer Eltern unterwegs sind - sei es auf dem Schulweg, beim Hobby oder beim Spielen mit Freunden.

Der Kindernotfallpass ermöglicht es den Eltern, wichtige Gesundheitsinformationen ihres Kindes sowie ihre eigenen Kontaktdaten zu hinterlegen, um im Ernstfall schnell erreichbar zu sein.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Kindernotfallpass sensible Informationen enthält. Die Kinder sollten den Pass sicher verstauen und nicht offen sichtbar bei sich tragen. Er sollte nur in Notfällen anderen Erwachsenen gezeigt werden.

Die Verteilung des Kindernotfallpasses ist ein Angebot der Stadt Kamen, und die Nutzung ist freiwillig, das bedeutet die Eltern können selbst entscheiden, ob sie den Kindernotfallpass nutzen möchten und welche Daten sie eintragen.

Der Kindernotfallpass wurde in Kooperation mit der WBG Lünen entwickelt und durch diese finanziell gefördert.

Der Kindernotfallpass soll an die Grundschulkinder in der Stadt ausgegeben werden und wird zudem in der Villa FIB, dem Familienbüro der Stadt Kamen, erhältlich sein.

kindernotfallpass 2

 

Kinderreisepass

Kinderschutz

Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass es Kindern nicht gut geht, dann rufen Sie bitte zu den Dienstzeiten des Rathauses von 8 Uhr bis 16.30 Uhr an.

Telefon 02307-148-3727 oder

Telefon 0172-7760513

oder schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Telefonnummer 110.

Eine Kindeswohlgefährdung kann eine Vernachlässigung, fehlende emotionale Zuwendung oder medizinische Versorgung, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Gewalt und psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlung, häusliche Gewalt u.ä. sein.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  hat eine Schutzfunktion für gefährdete Kinder und ist somit auch angewiesen auf die Hinweise von Mitbürgern, die Gefährdungen von Kindern wahrnehmen. Der Allgemeine Soziale Dienst übt das Wächteramt aus. Das bedeutet, dass manchmal auch gegen den Willen von Eltern und zum Schutz des Kindes entschieden wird.

§ 8a SGB VIII

Berufs- und Amtsgeheimnisträger, wie z.B. Ärzte, Lehrer, Hebammen, Psychologen und Sozialarbeiter bzw. -pädagogen, sowie alle anderen Personen (auch Ehrenamtliche in Vereinen), haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt (§ 8b SGBVIII und § 4KKG Abs.2). Auch diese Fachkräfte sollen gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den Personensorgeberechtigen die Situation erörtern und durch ein Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen die Gefährdung abwenden.

Für die 8b-Beratung ist Frau Brand von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Kamen und Bergkamen zuständig unter der Telefonnummer 02307-68678.

§ 8b SGB VIII

 

Kindertagespflege als Beruf

Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung kann eine Vernachlässigung, fehlende emotionale Zuwendung oder medizinische Versorgung, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Gewalt und psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlung, häusliche Gewalt u.ä. sein.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  hat eine Schutzfunktion für gefährdete Kinder und ist somit auch angewiesen auf die Hinweise von Mitbürgern, die Gefährdungen von Kindern wahrnehmen. Der Allgemeine Soziale Dienst übt das Wächteramt aus. Das bedeutet, dass manchmal auch gegen den Willen von Eltern und zum Schutz des Kindes entschieden wird.

§ 8a SGB VIII

Berufs- und Amtsgeheimnisträger, wie z.B. Ärzte, Lehrer, Hebammen, Psychologen und Sozialarbeiter bzw. -pädagogen, sowie alle anderen Personen (auch Ehrenamtliche in Vereinen), haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt (§ 8b SGBVIII und § 4KKG Abs.2). Auch diese Fachkräfte sollen gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den Personensorgeberechtigen die Situation erörtern und durch ein Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen die Gefährdung abwenden.

Für die 8b-Beratung ist Frau Brand von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Kamen und Bergkamen zuständig unter der Telefonnummer 02307-68678.

§ 8b SGB VIII

Kirmessen

Klärschlammentsorgung

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Beschreibung der Aufgaben

In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

 

Gebühren

  • gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Rechtsgrundlagen

Klimaschutz

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Die Stadt Kamen ist Kooperationspartner des Netzwerk- und Forschungsprojektes dynaklim.
Die Arbeit des Netzwerks dreht sich um Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen in der Emscher-Lippe-Region.
 Die Bildung eines regionalen Netzwerks ist neben der Forschungsarbeit zu den verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben des Projektes.

Umfangreiche Informationen zum Klimaschutz in Kamen finden Sie unter unter www.klimaschutz-kamen.de.

NetzwerkpartnerDynaklim

Kommunales Präventionskonzept

Kommunales Präventionskonzept

pdfInformationsbogen DSGVO Frühe Hilfen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verfolgt die Stadt Kamen eine kommunale Gesamtstrategie, innerhalb derer präventives und systemübergreifendes Denken und Handeln selbstverständlich sind. Präventionsangebote sollen sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und nicht an der Sichtweise der Institutionen orientieren („Vom Kind her denken“) und sich an den „Meilensteinen des Aufwachsens“ ausrichten, von Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Eintritt in das Berufsleben.

Zentrale Grundlage der kommunalen Gesamtstrategie ist die Vernetzung von Akteuren aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Umsetzung der Präventionsstrategie erfolgt dabei sowohl vor Ort im Rahmen des Kommunalen Präventionskonzepts „Gemeinsam stark!“ als auch durch die Mitwirkung an Projekten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kommunales Präventionskonzept für die Stadt Kamen „Gemeinsam stark!“

Im Jahr 2018 wurde das Kommunale Präventionskonzept für die Stadt Kamen „Gemeinsam stark!“ verabschiedet. Das Präventionskonzept gibt einen Überblick über die Präventionslandschaft in Kamen und bildet den Rahmen für die Weiterentwicklung von Angebote und Strukturen, Hand in Hand mit den vielen in Kamen engagierten Institutionen, Verbänden, Vereinen und Initiativen.

pdfDownload des Präventionskonzepts

Mit dem Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ weitet das Land Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung zum weiteren Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten aus. Die Stadt Kamen beteiligt sich an diesem im Jahr 2020 neu aufgelegten Programm zur Weiterentwicklung von Präventionsangeboten vor Ort.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

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