Dienstleistungen J

Aufgaben der Jugendhilfeplanung

Das Grundschema der Jugendhilfeplanung – Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung – bildet sich im Alltag durch konkrete Einzelaufgaben ab.

  • Auswertung und Aufbereitung statistischer Daten
  • Durchführung von Befragungen
  • Erstellung von Berichten und Dokumentationen
  • Konzeptentwicklung
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen der Jugendhilfe und angrenzender Arbeitsfelder
  • Vorbereitung von Maßnahmen und Beschlüssen

Fachthemen der Jugendhilfeplanung in Kamen

Die örtliche Jugendhilfeplanung ist dabei in verschiedene Teilplanungen gegliedert. Bei der Stabsstelle Jugendhilfeplanung werden unter anderem die folgenden Fachthemen bearbeitet:

Die Planung für andere Teilbereiche der Kinder- und Jugendhilfe ist dagegen in der jeweiligen Fachabteilung des Jugendamtes verortet:

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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)

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pdfInformationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH)  begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.

Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.

Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.

Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.

Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.

Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.

Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.

Jugendpflege

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Beschreibung der Aufgaben

  • Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen

Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.

Kinder- und Jugendbeauftragter

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Beschreibung der Aufgaben

  • Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
  • Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner. 

Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten. 
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.

Rechtsgrundlagen