Ausschüsse
Der Rat kann Ausschüsse bilden, die seine Arbeit erleichtern bzw. zu bestimmten Themen fachlich vorbereiten. Hierfür kann der Rat allgemeine Regelungen aufstellen und die Ausschüsse auch mit Entscheidungsbefugnissen ausstatten. Ansonsten sprechen die Ausschüsse Beschlussempfehlungen für den Rat aus. In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung NRW ein Haupt-, Finanz- und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.
Weitere Pflichtausschüsse sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen zu bilden. Alle weitern Ausschüsse sind sogenannte freiwillige Ausschüsse.
Neben den Ratsmitgliedern können den Ausschüssen auch volljährige sachkundige Bürger (Stimmrecht) und sachkundige Einwohner (nur Beratungsrecht) angehören.
In der Stadt Kamen wurden durch den Rat folgende Ausschüsse gebildet:
- Pflichtausschüsse/Bedingte Pflichtausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss (Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen)
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betriebsausschuss
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (vormals Integrationsrat der Stadt Kamen)
Wahlausschuss (Bildung erfolgt durch den Rat im Laufe der Wahlperiode zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2030) - Freiwillige Ausschüsse:
Schul- und Sportausschuss
Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Kulturausschuss
Partnerschaftsausschuss
Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Wirtschaftsausschuss
Mobilitäts- und Verkehrsausschuss
Alle Informationen zu den Ausschüssen finden Sie im Ratsinformationssystem.
