Stadt Kamen - Pressemitteilungen

Kreis Unna genehmigt Haushalt 2026 der Stadt Kamen – Vorläufige Haushaltsführung endet

09.03.2026

Kamen. Gute Nachricht für die Stadt Kamen: Der Kreis Unna hat die Haushaltssatzung der Stadt für das Jahr 2026 genehmigt. Im Rahmen eines Gesprächstermins überreichte Kreisdirektor Philipp Reckermann gemeinsam mit Mitarbeiterin Maren Ohrmann die Genehmigung offiziell an Bürgermeisterin Elke Kappen und den stellvertretenden Kämmerer Frank Dreher.

Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht war erforderlich geworden, weil die Stadt Kamen im laufenden Jahr planmäßig rund 11,2 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage entnimmt. Der Kreis Unna hat die Haushaltsplanung im Rahmen einer materiellen Prüfung umfassend bewertet und dabei sowohl die Ansätze auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite als nachvollziehbar und methodisch korrekt bestätigt. Bedingungen oder Auflagen sind mit der Genehmigung nicht verbunden.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt am 12. März 2026 im Amtsblatt der Stadt Kamen. Mit dieser Veröffentlichung tritt der Haushalt offiziell in Kraft. Damit endet auch die derzeit geltende vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Während dieser Phase durfte die Stadt nur Ausgaben tätigen, die zwingend zur Aufrechterhaltung des laufenden Verwaltungsbetriebs oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig sind. Mit Inkrafttreten des Haushalts wird nun wieder eine planmäßige Bewirtschaftung der städtischen Finanzen möglich.

Dass die Haushaltssatzung erst zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig wird, hängt mit den Beratungen zur Grundsteuer B zusammen. Der ursprünglich bereits im November 2025 eingebrachte Produkthaushalt sah eine nach Wohn- und Nichtwohngebäuden differenzierte Grundsteuer B als wichtigen Finanzierungsbestandteil vor.

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025 in mehreren Urteilen entsprechende Modelle in anderen Städten für unzulässig erklärt hatte, musste auch der Kamener Haushalt angepasst werden. Der Rat der Stadt Kamen beschloss daraufhin in einer außerplanmäßigen Sitzung am 10. Februar 2026 eine überarbeitete Haushaltssatzung mit einheitlichem Hebesatz bei der Grundsteuer B, um eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.

Mit der nun vorliegenden Genehmigung durch den Kreis Unna ist der Weg frei für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Investitionen im Jahr 2026.