Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Kamen
06.01.2026
Kamen. Für viele Familien in Kamen steht in den kommenden Wochen eine wichtige Entscheidung an: der Übergang auf eine weiterführende Schule. Die Stadt Kamen informiert daher frühzeitig über die Anmeldezeiträume für den 5. Jahrgang des Schuljahres 2026/27 sowie für die Sekundarstufe II an den Kamener Schulen.
Anmeldungen zum 5. Jahrgang
Die Anmeldungen für den 5. Jahrgang an den weiterführenden Schulen der Stadt Kamen finden zu den folgenden Zeiten statt:
Gesamtschule Kamen
Gutenbergstraße 2
Freitag, 6. Februar, bis Donnerstag, 12. Februar 2026
• Freitag: 11 bis 13 Uhr
• Montag bis Donnerstag: jeweils 8 bis 13 Uhr
• Montag und Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
Hauptschule Kamen
Am Koppelteich 16
Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar 2026
• täglich: 8 bis 13 Uhr
• Mittwoch zusätzlich: bis 16 Uhr
Realschule Kamen
Gutenbergstraße 2
Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar 2026
• täglich: 8 bis 13 Uhr
• Montag und Mittwoch zusätzlich: bis 16 Uhr
Gymnasium Kamen
Hammer Straße 19
Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar 2026
• Montag und Mittwoch: 8 bis 18 Uhr
• Dienstag und Donnerstag: 8 bis 13 Uhr
• Freitag: 8 bis 15 Uhr
Informationen und Terminvereinbarung
Ausführliche Hinweise zum jeweiligen Anmeldeverfahren stellen die Schulen auf ihren Internetseiten zur Verfügung:
www.gesamtschule-kamen.de, www.gymnasium-kamen.de, www.fnr-kamen.de, www.hauptschule-kamen.de
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, die Online-Terminvergabe der Schulen zu nutzen und so mögliche Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
• der Original-Anmeldeschein in vierfacher Ausfertigung
• das Originalzeugnis des ersten Schulhalbjahres 2025/26
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
• ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
Auf dem Beiblatt zum Anmeldeschein besteht zudem die Möglichkeit, einen unverbindlichen Zweitwunsch für eine weitere Schule oder Schulform anzugeben. Dieser wird ausschließlich für den Fall eines Anmeldeüberhangs genutzt, um die weitere Abstimmung zu erleichtern.
Anmeldung zur Sekundarstufe II
Im gleichen Zeitraum erfolgen auch die Anmeldungen zur Sekundarstufe II an der Gesamtschule und am Gymnasium.
Hierfür sind vorzulegen:
• die letzten drei Zeugnisse der aktuell besuchten Schule
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
