Jetzt als Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2025 melden
10.07.2025
Kamen. Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch in Kamen werden an diesem Tag zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, um die reibungslose Durchführung der Wahl sicherzustellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Kamen melden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist zusätzlich der 28. September 2025 als möglicher Einsatztermin einzuplanen.
Eingesetzt werden die Helferinnen und Helfer in den örtlichen Wahllokalen zur Betreuung der Urnenwahl. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
• die Überprüfung der Wahlberechtigung,
• die Ausgabe der Stimmzettel,
• die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
• die Vermerkung der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis sowie
• ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmen und Erstellung der Wahlniederschrift.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7:30 Uhr zusammen, der Wahlvorgang beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Mitarbeit erfolgt in der Regel in zwei Schichten. Ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Stimmauszählung anwesend sein.
Wer kann mitmachen?
Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamts ist die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl – diese beginnt in Nordrhein-Westfalen mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Was gibt es dafür?
Für ihren Einsatz erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Kamen unter Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum:
E-Mail:
Telefon: 02307 148-1302
Das Wahlamt steht auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.