Senkung oder Erhöhung? Politik diskutiert Elternbeiträge
28.09.2024
Kamen. Wie entwickeln sich in Kamen die Elternbeiträge für die Kindertagespflege, die Kindertagesbetreuung und den Offenen Ganztag (OGS)? In der jüngsten gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schul- und Sportausschusses der Stadt Kamen präsentierte die Stadtverwaltung erste Entwürfe, wie eine mögliche Anpassung aussehen könnte. Ob es zu einer Erhöhung oder gar zu einer Senkung kommt, wie von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag gefordert, ist keineswegs entschieden: Die Politik wird sich mit dem Thema bis zur nächsten gemeinsamen Sitzung am 28. Oktober beschäftigen.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen war Anlass für die Stadtverwaltung, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen und einen gemeinsamen Satzungsentwurf für alle drei Bereiche zu erstellen. Gründe, die letztmalig im Jahr 2008 geänderte Satzung umfassend zu überarbeiten, gibt es gleich mehrere. Wesentliche Punkte sind dabei vor allem rechtlicher Natur sowie aus finanzieller Sicht: gestiegene Kosten, wie etwa durch den Mindestlohn oder für Energie, machen die Erneuerung zwingend erforderlich. Zudem wurden im Zuge der Qualitätsentwicklung des Offenen Ganztags (OGS) Synergien zwischen den Bereichen Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung und OGS festgestellt, die eine einheitliche Darstellung in einer gemeinsamen Satzung sinnvoll erscheinen lassen.
Bei der Sitzung wurden zwei Varianten zur Diskussion gestellt:
1. Komplette Streichung der Elternbeiträge
Diese Option würde die Eltern vollständig von den Gebühren entlasten. Für die Stadt Kamen hätte dies jedoch jährliche Kosten in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro zur Folge.
2. Anpassung der Beitragstabellen
Die zweite Variante sieht eine Anpassung der Beitragsstruktur vor. Die beitragsfreie Einkommensgrenze soll auf 30.000 Euro angehoben werden, um insbesondere Familien zu entlasten, die knapp über der bisherigen Einkommensgrenze liegen und keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Kindergeldzuschlag oder Wohngeld haben. Gleichzeitig soll die Staffelung der Beiträge vereinfacht werden, indem die Schritte von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht und die Obergrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erweitert wird, mit zusätzlichen Stufen von jeweils 10.000 Euro. Das Ziel dieser Variante ist es, die Einnahmen aus den Beiträgen in etwa auf dem bisherigen Niveau zu halten, um die Haushaltslage der Stadt nicht weiter zu belasten.
Bürgermeisterin Elke Kappen bekräftigte noch einmal ihre bereits mehrfach geäußerte Haltung zu diesem Thema: „Ich würde mir wünschen, wenn der Besuch von Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung und des offenen Ganztags in Deutschland für die Familien kostenfrei sind, unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen. Die Kommunen, die bereits jetzt die Träger von Kindertageseinrichtungen mit freiwilligen Zuschüssen und Investitionskostenzuschüssen unterstützen, um den Rechtsanspruch und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen, können dies nicht leisten. Hier sind Bund und Länder gefragt, auch die wichtige Arbeit in den Einrichtungen im Sinne der Kinder zu gewährleisten.“
Die Politik wird sich jetzt mit diesen Varianten beschäftigen, diese bewerten und in der gemeinsamen Sitzung am 28. Oktober 2024 weiter diskutieren. Eine finale Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Politik eine Reduzierung der Beiträge beschließt, was zu Mindereinnahmen im städtischen Haushalt führen würde. „Auch andere Beitragsmodelle könnten noch in die Beratungen einfließen“, betont Bürgermeisterin Elke Kappen.