Anmeldung der Schulanfänger 2025/26
08.08.2024
Kamen. Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/26 schulpflichtig. Darauf weist die Stadt Kamen hin.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten in diesen Tagen einen Anmeldeschein. Dieser muss bis spätestens
06. September 2024 an die Stadt Kamen, Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) zurückgegeben werden.
Sollten Erziehungsberechtigte eines schulpflichtig werdenden Kindes versehentlich keine persönliche Benachrichtigung erhalten haben, so wenden diese sich bitte an den Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) unter Tel. 148-3803. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese Anmeldungen nimmt ebenfalls der Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) bis zu dem oben genannten Termin entgegen.