Integrationsratswahl 2025
22.08.2025 - aktualisiert am 22.08.2025 - 07:26

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen und Integrationsratswahlen statt. Doch wer darf eigentlich wählen oder sich wählen lassen? Wie funktionieren die Wahlen?
Allgemeines
Der Kamener Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 9 Mitglieder von den wahlberechtigten Kamener*innen gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine*n Einzelbewerber*in oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 6 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Kamen gewählt. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Kamener*innen, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien.
Wahltermin
Der Integrationsrat wird am 14. September 2025, dem Termin für die Kommunalwahlen NRW, gewählt.
Wahlperiode
Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre) gewählt.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet. Deshalb gibt es für alle wahlberechtigten Kamener*innen einen einheitlichen Stimmzettel.
Der Stimmzettel für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen am 14.09.2025 steht Ihnen zur Ansicht - als Muster - zur Verfügung. Der Stimmzettel hat die Farbe orange.
Wer kann an der Integrationsratswahl teilnehmen?
Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.
Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende Hinweise zu beachten.
Wer zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, erhält im Laufe der 34. KW einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich bis spätestens 02.09.2025 (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Kamen melden.
Das Wahlamt ist unter der Mail-Adresse
Für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die bis zum 02.09.2025 erfolgen muss, steht folgender Antrag zur Verfügung.
Wie kann man per Briefwahl wählen?
Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können vorab per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
- Antragstellung per E-Mail
Unter Angabe Ihres
- Vor- und Nachnamens,
- Ihres Geburtsdatums
- und der aktuellen Wohnanschrift
können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (
- Antragstellung schriftlich (per Post)
Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.
Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen
Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.
Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
- Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr (23.08., 30.08., 06.09.2025)
Ergänzendes Angebot in der „Treffbar“
In der städtischen „Treffbar“, Weststraße 79, gibt es ein weiteres Briefwahllokal. Dieses hat wie folgt geöffnet:
- Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (22.08., 29.08., 05.09. und 12.09.2025)
Bitte beachten Sie:
Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.
Im Falle einer nachgewiesenen – plötzlichen – Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Informationen des Landesintegrationsrates NRW
Weitere Informationen zu den Integrationsratswahlen NRW erhalten Sie hier. https://integrationsratswahlen.nrw/