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Für sauberes Trinkwasser: Unkrautfrei mit gutem Gewissen

30.07.2024 - aktualisiert am 30.07.2024 - 13:13

Für sauberes Trinkwasser: Unkrautfrei mit gutem Gewissen

Kamen. Das Trinkwasser in Deutschland besitzt grundsätzlich eine gute Qualität. Damit das so bleibt, ist ein konsequenter Schutz unserer Gewässer – unter anderem vor Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel – notwendig. Nur so können die Wasserwerke ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand geeignetes Trinkwasser aus Flüssen, Seen und Grundwasser gewinnen. Hierauf weist die Stadt Kamen hin.

Der Gesetzgeber hat wegen der Wichtigkeit des Themas strenge gesetzliche Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erlassen. Damit ist das bundesweit geltende Pflanzenschutzgesetz von 2012 und die in NRW gültige Pflanzenschutz-Freiflächenanwendungsvorschrift aus dem Jahr 2000 gemeint. Diese Vorschriften verbieten den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Substanzen, die als solche verwendet werden (Salz, reiner Essig, Essigessenz, Essigreiniger etc.) auf befestigten Flächen. Zu diesen Flächen zählen alle Arten von Versiegelungen mit Beton, Asphalt, Pflasterungen und Plattenbelägen – egal, ob in öffentlichem oder privatem Eigentum. Auch Flächen mit wassergebundener Oberfläche (zum Beispiel Schotter oder Feinsplitt) gehören zu den befestigten Flächen mit absolutem Herbizidverbot.

Die Stadt Kamen erhielt zuletzt wieder vermehrt Hinweise auf falsch eingesetzte Mittel zur Unkrautbekämpfung. Gemeinsam mit der für Pflanzenschutz zuständigen Landwirtschaftskammer NRW weist die Stadtverwaltung daher noch einmal auf die genannten Bestimmungen hin. Alternativ bieten sich für die Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen mechanische Verfahren wie zum Beispiel die Verwendung von Drahtbesen, -bürsten, Fugenkratzern und Hochdruckreinigern an. Auch thermische Verfahren dürfen auf befestigten Flächen eingesetzt werden.
Diese und weitere Hinweise, wie man Unkraut mit gutem Gewissen loswerden kann, findet man auch im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de unter „Genehmigungen und Kontrollen“.