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Neue Schöffen gesucht

25.01.2023 - aktualisiert am 12.04.2023 - 13:08

Neue Schöffen gesucht

Die Kamener Verwaltung bereitet Vorschlagslisten der ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Jugendkammern des Landgerichtes Dortmund und des Jugendschöffengerichtes Unna sowie der Schöffen beim Amtsgericht Unna bzw. dem Landgericht Dortmund vor.

Kamen. Die Amtsperiode der aktuellen Schöffinnen und Schöffen läuft zum Ende des Jahres aus. Daher bereitet die Stadt Kamen derzeit Vorschlagslisten für die Wahl der Nachfolgenden in der Amtsperiode vom 01.Januar 2024 bis zum 31.Dezember 2028 vor.

Der Präsident des Landgerichtes Dortmund bat, entsprechende Vorschlaglisten bis zum 30.Juni 2023 aufzustellen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen dabei doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden.

Vom Präsidenten des Landgerichtes Dortmund wurde festgesetzt, dass durch den Ausschuss der Stadt Kamen insgesamt 12 Jugendschöffen zu benennen sind. Später ist ein Hauptschöffe für die Jugendkammer des Landgerichts Dortmund und fünf Hauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Unna zu wählen.

Für das Amt der Schöffen soll die Stadt Kamen außerdem weitere 32 Personen vorschlagen. Benötigt werden 24 Personen für die Wahl von 12 Hauptschöffen am Landgericht Dortmund und 8 Personen für die Wahl von 4 Hauptschöffen am Amtsgericht Unna.

Folgende Voraussetzungen sind dabei von allen Interessenten zu erfüllen: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Kamen, zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre alt und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gesund sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Jugendschöffen sollten dann zusätzlich noch Erfahrung in der Jugenderziehung haben und in der Lage sein, erzieherisch auf junge Menschen einzuwirken.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein Amt interessieren und diese Aufgabe übernehmen möchten, können sich unter Angabe folgender Daten bewerben:

-   Familienname, Geburtsname

-   Vorname

-   Geburtsort (bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Deutschland mit Angabe des Kreises; bei nicht in der BRD gelegenen Orten mit Angabe des Landes)

-   Geburtsdatum

-   Beruf

-   Anschrift mit PLZ, Ort, Straße und Hausnummer

Bei den Jugendschöffen wird zusätzlich folgende Angabe benötigt:

-   Angaben zur Erfahrung in der Jugenderziehung

Die Vordrucke für eine Bewerbung stehen ab sofort auf der Internetseite der Stadt Kamen zur Verfügung und können entsprechend heruntergeladen werden. Auf der Seite Schoeffenwahl.de können sich Interessierte zusätzlich weitere Informationen rund um das Schöffenamt herunterladen.

pdfBewerbung Jugendschöffe

pdfBewerbung Schöffe allgemein

Bei Fragen zu den Jugendschöffen erteilt auch gern das Jugendamt der Stadt Kamen unter der Telefonnummer 02307/148-3710 bzw. unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. weitere Auskünfte.

Für allgemeine Fragen zu Schöffen stehen im Rechtsbereich der Stadt Kamen Frau Bugiel-Lake 02307/148-2707, Frau Klein 02307/148-3102 sowie Frau Richard 02307/148-3103 gerne zur Verfügung.

Eine gleichzeitige Bewerbung für beide Tätigkeitsbereiche kann nicht erfolgen, da die Bewerbung nur für eine der Vorschlagslisten berücksichtigt werden kann.

Die unterschriebenen Bewerbungen müssen spätestens bis zum 30. April 2023 bei der Stadtverwaltung Kamen eingehen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind im Ehrenamt mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Sie müssen für diese Tätigkeit vom Arbeitgeber ggfs. freigestellt werden, haben Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalls und erhalten eine Aufwandsentschädigung.