Wohnen, Bauen, Umwelt, Klima

Liste der Bau- und Bodendenkmäler in Kamen

Die Erhaltung und wissenschaftliche Untersuchung von Denkmälern ist die Aufgabe des Denkmalschutzes. Vor allem die Baudenkmäler stehen hierbei im besonderen Fokus der Stadt Kamen als Untere Denkmalbehörde. Baudenkmäler sind Zeugnisse der Siedlungsgeschichte und des menschlichen Zusammenlebens. Sie stiften Identität und sind lebendige Bestandteile der Stadtgeschichte.

Aus diesem Grunde sind die zuständigen Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in pdfdie Denkmalliste einzutragen.

Die Untere Denkmalbehörde berät gemeinsam mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen die Denkmaleigentümer bei der Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Gemeinsam versucht man so Schaden von den Gebäuden abzuhalten, aber auch die Maßnahmen mit den berechtigten Nutzungsansprüchen der Eigentümer in Einklang zu bringen. Sämtliche Maßnahmen an einem Baudenkmal sind erlaubnispflichtig.

Neben den Baudenkmälern werden in der Denkmalliste auch Bodendenkmäler erfasst. Diese werden gemeinsam mit dem LWL-Archäologie betreut.

Die Untere Denkmalbehörde hat folgenden Aufgaben:

  • Führen der Denkmalliste,
  • Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • Erteilen von Erlaubnissen für das Bauen und Sanieren an und in einem Baudenkmal sowie in der näheren Umgebung eines Baudenkmals,
  • Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen,
  • Bearbeiten von Förderanträgen,
  • Erteilen von Bußgeldbescheiden oder Rückbauforderungen bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden oder Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt.