Wahlen

Wahlen

Wählerinnen und Wähler haben auf unterschiedlichen Ebenen die Möglichkeit über die – zeitlich begrenzte – politische Machtverteilung in Räten und Parlamenten zu bestimmen. Wahlen finden nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen des Artikels 38 des Grundgesetzes statt.

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.

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Landtagswahlen

Landtagswahlen

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt –vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. Das Land ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird ein/e Abgeordnete/r mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt.

Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.

Bundestagswahlen

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 598 Abgeordnete. Von den Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen direkt und die übrigen aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne des Arrt. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet - also in der Bundesrepublik Deutschland - wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.

Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).

Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt und zählt aktuell 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (12,8 %). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich aller EU-Mitgliedstaaten. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandidaten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt.

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