Politik

Aufgaben der Wahlhelfer:in

Die Wahlhelfer:innen kontrollieren die Wahlberechtigungen, geben die Stimmzettel aus und stellen sicher, dass die angekreuzten Stimmzettel ordnungsgemäß in die Wahlurne eingeworfen werden. Sie erläutern den Wähler:innen den Wahlvorgang, falls Fragen aufkommen. Die Wahlhelfer:innen sorgen also dafür, dass die Wahl geordnet und rechtmäßig abläuft.

Am Wahlabend sind die Wahlhelfer:innen für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Sie sortieren und zählen die Stimmzettel und melden das Ergebnis ihres Stimmbezirks an die Zentrale im Rathaus. Nicht nur in den Wahlräumen, sondern auch bei der Auszählung der Briefwahlstimmen werden Wahlhelfer:innen gebraucht.

Wichtig: Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung: Um Wahlhelfer:in zu sein, müssen Sie am Wahltag selbst wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie Fragen haben, ist am Wahltag das Team Wahlen des Rathauses ständig für alle Wahlvorstände erreichbar.

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