Politik

Wer ist zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ein Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. In dieser Wahlbenachrichtigung wird u. a. mitgeteilt, in welchem Wahlraum die/der Wählberechtigte seine Stimmabgabe vorzunehmen hat. 

Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, zur Klärung der Wahlberechtigung, sich beim Wahlamt der Stadt Kamen zu melden.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02307/148-1203 

Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgendepdf Hinweise zu beachten.