Auszug aus dem Bundeszentralregister
Das Bundeszentralrgeister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Wer ein Führungszeugnis, beispielsweise für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, benötigt, muß dies persönlich an seinem Wohnort beantragen.
Gebühren
- 13,- € je Antrag
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, wie Personalausweis oder Reisepaß
- Gegebenenfalls Anschrift und Verwendungszweck der Behörde, sofern das Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen ist
Rechtsgrundlagen