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Hilfen für ausländische Flüchtlinge

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Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt.
Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.

Rechtsgrundlagen:

Kinder und Jugendliche von Empfängern von Asylbewerberleistungen haben auch einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Klassenfahrten/-Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe).

Gesonderte Anträge für Schulbedarf, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabeleistungen entfallen. Diese sind seit dem 01.08.2019 grundsätzlich von dem Antrag auf Sozialleistungen umfasst. Lediglich die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten sowie für Lernförderung sind in der Zukunft noch gesondert zu beantragen.

Für die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Bezug von Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können auch bei den örtlichen Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Es ist gewährleistet, dass diese Unterlagen an den Kreis Unna weitergeleitet werden.

Die entsprechenden Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite vom Kreis Unna.