Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Bereits im Jahr 1993 hat der Rat der Stadt Kamen beschlossen, einen Ausländerbeirat zu bilden, der zum ersten Mal am 13.03.1994 gewählt wurde.
Um die Effektivität des Ausländerbeirates zu steigern, wurden im politischen Raum Strategieüberlegungen angestellt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestaltet, dass der am 24.11.2004 neu gewählte Ausländerbeirat in seiner Sitzung am 17.01.2005 dem Rat der Stadt Kamen empfohlen hat, einen Integrationsrat zu bilden. So sollte im Interesse aller Einwohner die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten an der Kommunalverwaltung gestärkt und das zukünftige Zusammenwirken auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 wurde der Integrationsrat in Kamen erstmalig in allen Urnen-Wahlbezirken der Stadt Kamen gewählt.
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen im Juli 2025 wurde durch den geänderten § 27 der Gemeindeordnung NRW ein einheitliches Gremium geschaffen – der „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (kurz: ACI).
Der ACI soll die Interessen der in Kamen lebenden Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Rat und den Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit vertreten.
Die neue Bezeichnung soll den heute bestehenden Lebensverhältnissen der Angesprochenen gerecht werden.
Mit der neuen Bezeichnung des Gremiums soll sichergestellt werden, dass sich die Mitglieder des Ausschusses nicht ausschließlich mit den Erfordernissen der Integration befassen, sondern auch Themen wie Antidiskriminierung, Potenzialentfaltung und gleichberechtigte Teilhabe in die politischen Entscheidungen einfließen.
Der ACI als kommunales Fachgremium für integrationspolitische Fragen berät in erster Linie den Rat der Stadt Kamen und stimmt sich mit diesem über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Der Ausschuss soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder von der Bürgermeisterin vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration oder ein anderes von diesem Ausschuss benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung von Angelegenheiten, mit denen der Ausschuss befasst gewesen ist, an der Sitzung des Rates teilzunehmen; auf Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.
Die Sitzungen des ACI sind, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, grundsätzlich öffentlich. Den Zuhörern wird – wie bei allen Gremien der Stadt Kamen – unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ Gelegenheit gegeben, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Diese Anfragen dürfen sich allerdings nicht auf Angelegenheiten der Tagesordnung beziehen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: Landesintegrationsrat NRW
