Sport und Freizeit

Geocaching in Kamen

Das Auslegen und Verstecken von Geocaches auf öffentlichen und für jedermann frei zugänglichen Flächen im Eigentum der Stadt Kamen wird grundsätzlich geduldet, sofern keine Schäden verursacht werden und es keine verkehrlichen oder sonstigen Probleme geben kann. Von den Caches dürfen keine Gefahren oder anderweitige Beeinträchtigungen ausgehen. Allgemein gültige Regelungen wie z.B. das Straßenverkehrsrecht, Naturschutzrecht (keine Caches abseits der Wege in Naturschutzgebieten), Artenschutzrecht (z.B. Einhaltung der Brut- & Aufzuchtphasen), sowie Jagd- und Forstrecht sind einzuhalten.

Die Einhaltung aller entsprechenden Regeln liegt in der Verantwortung des Caches-Eigentümers.

Das Betreten von Wäldern erfolgt auf eigene Gefahr, es ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen. Im Rahmen der von der Stadt Kamen als Eigentümerin durchzuführenden Maßnahmen z.B. zur Erhaltung der Verkehrssicherheit können Caches beschädigt werden oder verloren gehen.

Die Stadt Kamen behält sich vor, diese grundsätzliche Duldung bei wiederholt auftretenden Problemen im Zusammenhang mit den Caches, zurückzunehmen.

Hinweis: Diese Duldung gilt ausdrücklich nicht für das Naturschutzgebiet Heerener Holz, da dies keine Fläche im Eigentum der Stadt Kamen ist (Landesforst).

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