GSW Kamen Kite 2025 vom 24. - 25. Mai
38. Internationales Drachenfestival auf dem Segelflugplatz Derner Straße in Kamen
Hoch hinaus geht es – auf der 38. GSW Kamen Kite 2025. Auf dem Gelände der Luftsportfreunde 2000 Kamen/Dortmund veranstalten die Stadt Kamen und das Kite-Team Skycolours um Stefan Eising erneut das internationale Drachenfestival GSW Kamen Kite.
Ein abwechslungsreiches Programm voller Überraschungen für die ganze Familie erwartet die Besucher. Erleben Sie die Kite mit der ganzen Familie – jeder wird auf seine Kosten kommen! Das internationale Drachenfestival Kamen Kite ist eines der ältesten Drachenfeste in Deutschland, das seit inzwischen 38 Jahren am selben Veranstaltungsort stattfindet.
Programm 2025
- Freies Fliegen für Profis und Amateure
- moderiertes Drachenshowfliegen
- Drachenladen
- von den Profis abgeteiltes eigenes Drachenflugfeld für Kinder und Familien
- Ausstellung von Segelflugzeugen, Motorseglern und Informationen zum
Ultraleichtfliegen - 50 Meter Gladiator-Run
- Reisemobile-Ausstellung
- Biergarten
- breites kulinarisches Angebot
- Verkaufsstände
- Zaubershow für Kinder und Kind-gebliene
- Ballon-Modellage
- Hüpfburgen, Kinder-Karussell, Go-Cart-Bahn und vieles mehr!
Den Höhepunkt der Kamen Kite 2025 bildet das Drachen-Nachtfliegen am Samstagabend bei Einbruch der Dämmerung ca. 22.30 Uhr– eine faszinierende Show aus Drachenfliegen mit Lichtperformance. Bringen Sie Ihre Taschenlampen mit!
Der Eintritt ist an allen Veranstaltungstagen frei!
Veranstaltungszeiten:
Samstag 24.05.2025 11 – 24 Uhr
Sonntag 25.05.2025 11 – 18 Uhr
Anfahrt:
Der Umwelt zuliebe und wegen der schwierigen Parksituation, bitten wir um Nutzung der
kostenlosen Parkplätze in der Innenstadt und zur Anfahrt mit VKU-Bussen zur Haltestelle Kamen-Heeren Friedhof. Sportlichen Besucherinnen und Besuchern sei die Anfahrt mit dem Fahrrad empfohlen (Sie können ihr Fahrrad direkt auf dem Gelände abstellen – ein großer Fahrradparkplatz ist vorhanden). Aus Sicherheitsgründen ist das Fliegen von Drohnen oder Helis auf dem Veranstaltungsgelände untersagt!