Jugendamt
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger sowie Personen an, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.
Verwaltung des Jugendamts
Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt eine Vielzahl verschiedener Aufgaben wie sie im Sozialgesetzbuch VIII und angrenzender Gesetze beschrieben sind wahr.
Links und Downloads
Satzung des Jugendamtes
- Organisationsplan des Jugendamtes (folgt noch)
- Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfe