Stadt Kamen - Pressemitteilungen

Anmeldung der Schulanfänger 2027/28

12.08.2026

Kamen. Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2027 das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten in den nächsten Tagen einen Anmeldeschein, der bis spätestens

18. September 2026 an die Stadt Kamen, Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) zurückgegeben werden muss.

Sollten Erziehungsberechtigte eines schulpflichtig werdenden Kindes versehentlich keine persönliche Benachrichtigung erhalten haben, so wenden diese sich bitte an den Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) unter Tel. 148-3803.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese Anmeldungen nimmt ebenfalls der Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Sport (51.3) bis zu dem o. g. Termin entgegen.

Die Eltern, die Interesse an Informations-veranstaltungen bzw. Schulbesichtigungen zeigen, sollten gegen Ferienende die Veröffentlichungen auf der jeweiligen Homepage der Schule verfolgen.