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Fortschreibung des Kamener Lärmaktionsplans - Bürger haben erneut das Wort

25.06.2024 - aktualisiert am 25.06.2024 - 10:35

Fortschreibung des Kamener Lärmaktionsplans - Bürger haben erneut das Wort

Kamen. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Kamen erstmalig schon in 2011 einen Lärmaktionsplan - kurz LAP - aufgestellt. Aktuell arbeitet die Verwaltung an der 4.Runde des Lärmaktionsplanes, der die neu berechneten Lärmpegel an den Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr darstellt und Vorschläge zur Lärmvermeidung oder -reduzierung beschreibt.

In der Zeit vom 24.06. bis 24.07.2024 kann der aktuelle Entwurf zum Lärmaktionsplan während der regulären Öffnungszeiten im Kamener Rathaus, 3.OG vor Zimmer 301 eingesehen werden. Wenn man einen Internetzugang hat, ist das natürlich auch von zuhause aus möglich – hier über die Internetseite der Stadtplanung Kamen (https://www.o-sp.de/kamen/plan?pid=77940). Über diese Seite kann man dann auch direkt eine Stellungnahme zum LAP online an die Stadtverwaltung richten.

Die in diesem Zeitraum abgegebenen Stellungnahmen der Bürger/innen und der beteiligten Behörden werden anschließend dokumentiert und ausgewertet. Je nach Prüfergebnis werden sie bei der Erstellung des abschließenden Planentwurfs berücksichtigt, der danach noch vom Stadtparlament beschlossen werden muss.

Übrigens: Für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken sind seit 2015 nicht mehr die Städte, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig. Dessen bundesweiter Lärmaktionsplan kann im Internet unter www.eba.bund.de aufgerufen werden.