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Rathaus: Zutritt nur mit Termin und 3G-Nachweis

26.11.2021 - aktualisiert am 07.07.2022 - 15:46

Rathaus: Zutritt nur mit Termin und 3G-Nachweis

Kamen. Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Kamen gilt seit der jüngsten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung die 3G-Regel. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet diese Regelung nun auch für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses Anwendung: Ab sofort ist der Zutritt nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen möglich. Darüber hinaus ist für den Behördengang weiterhin ein Termin notwendig.

Um dies in der Praxis umsetzen zu können, ist der Zugang zum Rathaus ab sofort ausschließlich über den Haupteingang möglich. Der 3G-Nachweis wird unmittelbar am Eingang kontrolliert. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Teststellen in Kamen gibt der Kreis Unna im Internet unter www.kreis-unna.de. Für kulturelle Angebote und Einrichtungen wie die Stadtbücherei gilt in Kamen weiterhin die 2G-Regel.

„Wir möchten mit dieser Maßnahme die Ansteckungsgefahr der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Beschäftigten so weit wie möglich reduzieren“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten. Terminvereinbarungen für den Besuch im Rathaus können am besten über die direkte Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung, per Fax oder Mail an die einzelnen Bereiche oder über die Telefonzentrale unter 02307 148-0 erfolgen. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, bevorzugt die digitale Terminvergabe auf der Startseite der Homepage der Stadt Kamen unter www.stadt-kamen.de zu nutzen. Auf der Homepage der Stadt befinden sich auch Informationen zu Ansprechpartnern und Kontaktdaten der einzelnen Fachbereiche.