Stadt- und Bauleitplanung

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz. Stadtplanung bezeichnet die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger an eine Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht gerecht zu werden.

Die Abteilung Stadtplanung schafft planerische und rechtliche Vorgaben für die räumliche und funktionale sowie soziale und nachhaltige Entwicklung der Stadt.

Jede Kommune ist dazu verpflichtet, Bauleitpläne – das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne – in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB). Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe wird festgelegt, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den Planungsserver der Stadt Kamen unter www.stadtplanung-kamen.de.

Auf diesen Seiten können Sie sich rund um die Themen Stadtentwicklung und Stadtplanung informieren. Sie haben die Möglichkeit, Bebauungspläne sowie städtebauliche Pläne und Konzepte der Stadt Kamen einzusehen und können sich bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv engagieren.

Im Planlexikon erhalten Sie umfassende Informationen zu grundlegenden Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung.