Baumschutz
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Baumschutz
Beschreibung der Aufgaben
- Bearbeitung von Anträgen nach der Baumschutzsatzung
- Beratung in Sachen Baumschutz / Baumpflege / Baumfällung
Hinweis: Bei Fragen oder Hinweisen zu städtischen Bäumen oder Grünanlagen finden Sie Ihren Ansprechpartner bei den Servicebetrieben der Stadt Kamen (Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Innerhalb der bebauten Ortslage und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang durch die Kamener Baumschutzsatzung geschützt. Der Stammumfang wird dabei in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Soll ein geschützter Baum stark beschnitten oder gefällt werden, so ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich, die unter Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen zu beantragen ist.
Benötigte Unterlagen zur Baumfällung / Kroneneinkürzung
Antrag auf Erteilung einer Fällungserlaubnis oder Kroneneinkürzung (unter Angabe der Art, Standort, Stammumfang des Baumes in 1m Höhe über Erdboden und Nennung der Gründe); evtl. Fotos/Skizze/Lageplan beifügen.
Formulare
Rechtsgrundlagen