FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beratung in Unterhaltsfragen
- Beurkundungen und Bescheinigungen zum Sorgerecht
- Breitensport - Förderung
- Bürgerhaus Methler - Vergabe
- Der Allgemeine Soziale Dienst
- Die Kamener Elternmesse
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- Elternbeiträge
- Erziehungsberatungsstelle
- Familienservice
- FIB Online
- Grundschule - Aufnahme
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
- Jugendpflege
- Kinder- und Jugendbeauftragter
- Kindertagespflege
- Kindertagesstätten - KITA
- Lernmittel
- Negativbescheinigungen (alleiniges Sorgerecht)
- Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
- Pflegekinderdienst
- Schülerbeförderung
- Schülerverpflegung
- Schulverzeichnis
- Spielplätze und weitere Spielflächen
- Sporthallen u. Sportplätze - Nutzung
- Stillzimmer
- Tagesgruppe (Kinder u. Jugendliche)
- Tagespflege für Kinder
- Unterhaltsvorschuss
- Verlässliche Grundschule / Frühbetreuung
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beratung in Unterhaltsfragen
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Die Tätigkeit des Beistandes, Pflegers und Vormundes sind Aufgaben auf Grundlage des privaten Rechtes (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Das Jugendamt kann entweder im Rahmen einer Beratung oder einer Beistandschaft alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes/der Kinder unterstützen.
Das Angebot kann nur von dem Elternteil in Anspruch genommen werden, bei dem das Kind/die Kinder leben.
Junge Volljährige können in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bis zum 21. Lebensjahr beraten werden.
Als Vormund/Pfleger übernimmt das Jugendamt die rechtliche Vertretung, die sonst Eltern übernehmen, auf Grundlage einer familiengerichtlichen Entscheidung.
Download von Infoblättern:
Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023
Infoblatt Volljährigen-Unterhalt
Infoblatt minderjährige Mütter
Informationsbogen DSGVO Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Rechtsgrundlagen:
Beurkundungen und Bescheinigungen zum Sorgerecht
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Die Urkundspersonen des Jugendamtes beurkunden gem. § 59 Sozialgesetzbuch VIII kostenfrei nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungen zur Anerkennung (auch vor Geburt)
- Anerkennung der Mutterschaft (nur bei Auslandberührung in Einzelfällen erforderlich)
- Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern (auch vor Geburt)
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Ausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde des Kindes
Bescheinigung zum Sorgerecht
Durch das sogenannte Negativattest kann das Jugendamt bei Kindern, die nicht innerhalb einer Ehe geboren sind, bescheinigen, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Der Allgemeine Soziale Dienst
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Die Kamener Elternmesse
Sonntag, 26.03.2023, 11 – 14 Uhr, Stadthalle Kamen
Hier dreht sich alles um die Familie!
Zahlreiche Institutionen und engagierte Akteure aus Kamen und Umgebung stellen sich bei der Messe mit ihren Angeboten vor, um mit interessierten werdenden Eltern und Eltern mit Kindern bis zum Übergang in die Grundschule in den Austausch zu kommen.
Sie erwarten Infostände, Vorträge zu ausgewählten Themen und kleine Kinderspielecken. Sie können sich z.B. zu den folgenden Themen informieren:
- Schwangerschaft und Geburt
- Familienbildung
- Kindertagesbetreuung
- Übergang in die Grundschule
- Gesundheit
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Sport-, Kultur- und Freizeitangebote
- und vieles mehr
Zu den Ausstellenden gehören Institutionen, Organisationen, Vereine und weitere Akteure aus Kamen aber auch aus dem gesamten Kreis Unna.
Die Messe wird ausgerichtet durch die Villa FIB, das Familienbüro der Stadt Kamen.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Vorträge:
11:30 – 12:00 Uhr |
Kindertagesbetreuung: Kindergarten und Kindertagespflege Referentinnen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung und Fachberatung Kindertagespflege, Stadt Kamen, Villa FIB |
12:15 – 12:45 Uhr | Sprachentwicklung - (k)eine Kleinigkeit Referentin: Simone Kröger-Maron, Logopädin |
13:00 – 13:30 Uhr | Eltern-Kind-Bindung: Kreis der Sicherheit Referentin: Susanne Landsberg, Pädagogische Mitarbeiterin, Ev. Familienbildung im Kirchenkreis Unna (Fabi) |
Kontakt:
Stadt Kamen – Villa FIB
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: (02307) 148-4100
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 9-12 Uhr; Do: 9-12 Uhr und 15-17 Uhr
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.
Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.
Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Erziehungsberatungsstelle
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern wird gemeinsam von den Städten Kamen und Bergkamen getragen.
Erziehungsberatung soll Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
In der Beratungsstelle wirken Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen, die mit unterschiedlichen Diagnose-, Beratungs- sowie Behandlungs- und Therapiemethoden vertraut sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit, d.h. die Anmeldung liegt ausschließlich in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten und der jungen Menschen selbst. Die Arbeit unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Das Beratungs- und Therapieangebot der Beratungsstelle umfasst:
- Erziehungsfragen, Verhaltensauffälligkeiten
- Familien- und Erziehungsprobleme
- Lern- und Leistungsstörungen
- psychosomatische Beschwerden, Ängste
- sexuellen Missbrauch sowie
- Trennung und Scheidung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Familienservice
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
Flyer Familienservice
- Beratung für Familien mit Neugeborenen
- Informationen und Angebote zum Thema Kind und Familie
FIB Online
FIB.online – Infos für Familien und Kinder in Kamen
Sie suchen Spiel-, Sport- und Freizeitangebote? Kinderbetreuung? Förderangebote für Ihr Kind? Beratung und Unterstützung? Finden Sie Ihr Angebot in FIB.online, dem Infoportal für Familien in Kamen - von der Schwangerschaft an!
Sie finden FIB.online unter fib-online.kamen.de
In FIB.online sind die Angebote der vielen Kamener Institutionen, Einrichtungen und Vereine sowie der öffentlichen Verwaltung (z.B. Jugendamt, Jobcenter) an einem Ort für Sie zusammengefasst. Die Palette reicht von Geburtsvorbereitungskursen über Spielgruppen und Turnangebote bis hin zu Physiotherapeuten für Kinder und Beratungsstellen. Auch wenn Sie sich über Betreuungsmöglichkeiten informieren möchten – hier werden Sie fündig.
Wie funktioniert‘s? FIB.online bietet Ihnen verschiedene Suchfunktionen an, über die Sie gezielt Angebote suchen können, z.B. über ein bestimmtes Schlagwort oder im Umfeld Ihres Wohnortes. Probieren Sie es einfach aus!
FIB.online sammelt aktuell Angebote für (werdende) Eltern mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren. Das Angebot wird schrittweise auf weitere Altersgruppen erweitert.
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Informationsbogen DSGVO Einschulung Schulanfänger
Beschreibung der Aufgaben
- Erfassung der Schulanfänger und Information der Erziehungsberechtigten über die Anmeldetermine zu den Grundschulen
Rechtsgrundlagen
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
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Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Jugendpflege
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Beschreibung der Aufgaben
- Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
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Beschreibung der Aufgaben
- Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
- Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
- Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner.
Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten.
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.
Rechtsgrundlagen
Kindertagespflege
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Informationsbogen DSGVO Kindertagespflege
Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend
Die Fachberatung ist zuständig für:
- die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
- die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
- die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
- die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder
Wir bieten
- Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
- Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
- Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
- einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
- Abrechnung der Betreuungsstunden
Unsere Aktivitäten
- mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
- alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
- jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung
Formulare
- Kindertagespflege - Infoblatt
- Kindertagespflege - Richtlinien
- Kindertagespflege - Stundenzettel
- Kindertagespflege - Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Kindertagespflege - Antrag Pflegeerlaubnis
- Kindertagespflege - Beschäftigungsnachweis
- Meldung über auswärtige/private Tageskinder
Flyer Kindertagespflege – Bewerber*innen
Flyer Kindertagespflege – Eltern
Kindertagesstätten - KITA
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Informationsbogen DSGVO Kindertagesstätten - KITA
Formulare
- KITA Elternbeitrag - Einzugsermächtigung
- KITA Elternbeitrag - Verbindliche Erklärung
- KITA Elternbeitrag - Beitragsübersicht
- KITA Elternbeitrag - Erlass bzw. Ermäßigung
- Flyer Kita
- Antrag auf Aufnahme eines auswaertigen Kindes
- Antrag auf Genehmigung eines 45-Stunden-Platzes
- Arbeitgeberbescheinigung
Rechtsgrundlagen
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Informationsbogen DSGVO Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
Beschreibung der Aufgaben
- An- und Abmeldungen zur Offenen Ganztagsgrundschule
- Festsetzung der Elternbeiträge
Formulare
Rechtsgrundlagen

Pflegekinderdienst
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.
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Informationsbogen DSGVO Schülerbeförderung
Beschreibung der Aufgaben
- Übernahme von Schülerfahrkosten für anspruchsberechtigte Schüler von Kamener Schulen
Rechtsgrundlagen
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Informationsbogen DSGVO Erhebung Essensgelder für die Mittagsverpflegung
Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht:
Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie auf den Internetseiten der Kamener Schulen.
Eine Auflistung der Kamener Schulen einschließlich der Internetadressen finden Sie im Schulverzeichnis.
Aktuell wird in folgenden Schulen Herkunftssprachlicher Unterricht angeboten:
- Städt. Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegschule
- Städt. Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Ebert-Schule
- Städt. Hauptschule Kamen
Das Verzeichnis aller Schulen in der Stadt Kamen als PDF-Datei: Schulverzeichnis

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.
Städtische Spielflächen nach Ortsteilen
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Informationsbogen DSGVO Nutzungsentgelte f. Sport- u. Versammlungsstätten
Beschreibung der Aufgaben
- Verwaltung der städtischen Sportstätten
- Vergabe von Nutzungszeiten
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.
Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.
Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:
Mo., Di., Fr. |
09:00 - 12:00 Uhr |
Do. |
09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr |
Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Informationsbogen DSGVO Unterhaltsvorschuss
Beschreibung der Aufgaben
Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Alleinerziehende.
Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Deshalb erhalten allein erziehende Mütter oder Väter zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
- im Bundesgebiet im Haushalt eines seiner Elternteile lebt, welcher ledig, verwitwet oder geschieden ist
oder von seinem Ehegatten i. S. d. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt (Klinik oder Justizvollzugsanstalt) untergebracht ist und - nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser verstorben ist, Waisenbezüge in der nach Abschnitt II kommenden Höhe erhält.
Die Unterhaltsvorschussleistung wird auf Antrag gewährt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem für die betreffende Altersgruppe festgelegten Mindestunterhalt. Hiervon wird jeweils das Kindergeld für ein erstes Kind abgezogen.
Seit dem 01.01.2022 betragen die Unterhaltsvorschussleistungen
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 177 € monatlich,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 236 € monatlich,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 314 € monatlich.
Der Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG ist ausgeschlossen, wenn
- beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben (egal, ob sie miteinander verheiratet sind, oder nicht),
- in der häuslichen Gemeinschaft von Kind und betreuendem Elternteil auch eine Stiefmutter oder ein Stiefvater lebt, d.h. bei Wiederheirat - das Kind nicht im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils lebt, sondern z.B. bei den Großeltern, in einem Heim oder einer Pflegefamilie,
- das Kind anrechenbares Einkommen erzielt,
- der alleinerziehende Elternteil in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt,der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des UVG erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken,
- der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt.
- wenn ein Elternteil mit dem anderen Elternteil eine Beziehung führt, obwohl beide räumlich voneinander getrennt leben.
Auf dieser Seite werden zwei verschiedene Anträge zur Verfügung gestellt (download). Der „Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ ist bei Neubeantragung grundsätzlich zu stellen. Der „Ergänzungsantrag UVG“ ist ebenfalls zu stellen, sofern das Kind 12 Jahre und älter ist.
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung sind in dem „Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz“ aufgeführt, der ebenfalls heruntergeladen werden kann.
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz
Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Ergänzungsantrag UVG
Benötigte Unterlagen
- Antragstellung vor Ort nach vorheriger Terminabsprache
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Personalausweis/ Pass/ Aufenthaltsgenehmigung des Kindes und des beantragenden Elternteils
- Nachweis über die Vaterschasftsfeststellung und/oder Unterhaltstitel im Original (z.B. Jugendamtsurkunde, Beschluss, Urteil oder Vergleich)
- Nachweise über bislang erhaltene Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge)
- Nachweis über die Beaufttragung eines Rechtsbeistandes in der Unterhaltsangelegenheit/Kopien des bisher geführten Schriftwechsels
- Rentenbescheide über Halbwaisenrente
- Falls schon einmal Unterhaltsvorschuss bezogen wurde: Einstellungsbescheid/e der bislang bzw. in der Vergangenehit zuständigen Stellen
Rechtsgrundlagen
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Informationsbogen DSGVO Erhebung Elternbeitrag Randzeitenbetreuung
Beschreibung der Aufgaben
- An- und Abmeldungen von Grundschülern zu den Betreuungsmaßnahmen 'Verlässliche Grundschule'
bzw. "Schule von acht bis eins"
Gebühren
- Elternbeitrag ab dem 01.08.2010 30,00€ / Monat für 10 Schulmonate