Was erledige ich wo?

Strafverfahren

Im Strafverfahren wird aufgrund der Anklageschrift der Staatanwaltschaft das Hauptverfahren vor dem Jugendgericht eröffnet, es kommt zu einem Gerichtstermin.

Im Vorfeld führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten, die JGH erklärt das Verfahren und seine Folgen.

Die JGH erstattet Bericht an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht.

Der Bericht dient dazu, ein individuelles Bild der bisherigen Entwicklung, der augenblicklichen Lebenssituation und persönlichen Perspektive der Beschuldigten zu vermitteln.

Die JGH nimmt an der Hauptverhandlung teil und äußert sich zu den zu ergreifenden Maßnahmen.

Ein Großteil der Verfahren endet mit der Verhängung von erzieherischen Maßnahmen wie Freizeitarbeit, Teilnahme an einem Präventionskurs oder der Wahrnehmung von Beratung/Therapie.

Die JGH vermittelt und überwacht diese Maßnahmen, anschließend informiert sie das Jugendgericht.