Haftsachen
In wenigen Fällen kommt es auch bei jungen Menschen zu einer Inhaftierung, entweder im Rahmen der U-Haft (Untersuchungshaft) oder wenn ein Strafverfahren mit der Verhängung einer Jugendstrafe endet.
Sowohl U-Haft als auch Jugendstrafen werden in speziellen Jugendstrafvollzugsanstalten vollstreckt.
Die Entscheidung, ob ein junger Mensch in U-Haft kommt, wird von einem Haftrichter in einem Vorführungstermin entschieden, an dem auch die JGH teilnimmt.
Es ist zu prüfen, ob der junge Mensch alternativ im Rahmen der U-Haftvermeidung in einer spezialisierten Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden kann.