Was erledige ich wo?

Blinden- und Gehörlosengeld

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

 

Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier:

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/

 

Rechtsgrundlagen