Blinden- und Gehörlosengeld
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier:
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/
Rechtsgrundlagen