Blinden- und Gehörlosengeld
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose
Benötigte Unterlagen
- Leistungsantrag
- Augenärztliche Bescheinigung
- evtl. Vollmacht
Die Antragsvordrucke finden Sie hier: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/antrag
Rechtsgrundlagen