Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.
Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.
Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.
Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberaterin.