Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 28.08.2020 eine Wohnung innerhalb der Gemeinde innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.