Wahlen 2020
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 28.08.2020 eine Wohnung innerhalb der Gemeinde innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wo kann ich wählen?
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Wahltermin sowie Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals.
Im Wahllokal: Am Wahltag geht's mit Wahlbenachrichtigung und gültigem Ausweis in das angegebene Wahllokal. Dort wählen Sie höchstpersönlich. In der Regel sind die Wahllokale am Wahltag von 8-18 Uhr geöffnet.
Mit Wahlschein: Sie schicken die Wahlbenachrichtigung zurück an die Gemeinde und fordern einen Wahlschein an. Am Wahltag können Sie damit in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen. Gültigen Ausweis mitbringen!
Per Briefwahl: Sie fordern bei der Gemeinde rechtzeitig Briefwahl-Unterlagen an und wählen bequem zu Hause. Die Unterlagen können auch elektronisch angefordert werden.
Briefwahl beantragen!
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 7:30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 13.00 Uhr
Adresse:
Rathausplatz 1, 1. Etage, Sitzungssaal II des Rathauses
Sie können die Briefwahlunterlagen auch unter folgendem Link beantragen.
Hygienemaßnahmen für die Briefwahl im Briefwahlbüro im Rathaus oder für Ihr Wahllokal:
- Bringen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch) mit
- Am Eingang steht ein Hand-Desinfektionsmittel bereit
- Sie können für den Wahlvorgang auch den privaten Kugelschreiber benutzen
- Bitte den Mindestabstand von 1,5 m beachten
Kann ich bei der Wahl mithelfen?
Die Stadt Kamen benötigt für die Durchführung der Kommunalwahlen und einer evtl. Stichwahl am 13.09. bzw. 27.09.2020 eine große Anzahl von freiwilligen Wahlheferinnen und Wahlhelfern. Die Wahlhelfer/innen sorgen für eine ordnunsgemäße Durchführung der Wahlen sowie für die Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen. Hierzu wird man durch das Wahlamt zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen. Grundsätzlich kann jede/r Wahlberechtigte/r als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für vorbereitende Tätigkeiten trifft sich der gesamte Wahlvorstand bereits um 7:30 Uhr im Wahllokal. Die genauen Einsatzzeiten werden durch die/den Wahlvorsteher/in festgelegt. Ab 18:00 Uhr schließt sich die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse an.
Für die Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.
Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in haben oder weitergehende Informationen benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt der Stadt Kamen in Verbindung.
Tel.: 02307/148-1302, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wahlhilfen
Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Deshalb stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW auch zur kommenden Kommunalwahl 2020 den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Wahlhilfepakete zur Verfügung. Das Innenministerium unterstützt die einheitliche Gestaltung der Stimmzettel für die Nutzung der Schablone.
Ein Wahlhilfepaket enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton, sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist der Akustik-CD zu entnehmen.
An jedem Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.
Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) stellt die Schablonen her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Innenministerium erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die Wahlberechtigten abgegeben werden.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern:
- über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz)
oder bei den Landesgeschäftsstellen
- in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
- in Detmold unter 05 23 1/ 63 00 0 für den Bereich Lippe
- in Meerbusch unter 02159/ 96 55 0 für den Bereich Rheinland
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Leselupen gibt es im Briefwahllokal und in den Wahllokalen.