Stadt Kamen - Pressemitteilungen

Sinkender Inzidenzwert lässt Lockerungen näher rücken

15.05.2021

Kamen. Es ist eine gute Nachricht: Erstmals seit mehreren Wochen liegt der Corona-Inzidenzwert mit 97,5 unter einem Wert von 100. Bürgermeisterin Elke Kappen freut sich über diese Entwicklung – und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Verhalten hierzu beigetragen haben. „Wir sind dem Ziel, die Pandemie einzudämmen, einen großen Schritt nähergekommen“, sagt die Bürgermeisterin. Darüber hinaus appelliert sie, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Diese haben weiterhin höchste Priorität, um gemeinsam mit der Impfkampagne die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die erfreuliche Entwicklung bedeutet auch, dass eine Lockerung der aktuell geltenden Einschränkungen näher rückt. Konkret heißt das: Sollten wie Zahlen so bleiben oder weiter sinken, würden die Notbremse-Regelungen des Bundes im Kreis Unna ab dem 23. Mai nicht mehr gelten. In diesem Fall würden die Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung NRW wirksam werden. Dies würde unter anderem bedeuten, dass dann auch die Ausgangssperre im Kreis Unna wieder aufgehoben werden kann. Das Datum wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bekannt gegeben. In diesem Fall können die nachfolgenden Regelungen gültig werden:

• Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen
• Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Teilnehmern dürfen bei Vorlage negativer Tests stattfinden
• Museen, Galerien, Ausstellungen etc. sind mit Termin-Buchung möglich
• kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen ist mit bis zu 20 Personen zulässig
• Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt
• Zuschauer dürfen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit negativem Test teilnehmen
• Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen. Ein Besuch ist mit negativem Test ohne Terminbuchung möglich. Pro 20 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig
• Gastronomie ist im Außenbereich bei Vorlage eines negativen Tests möglich