Bürgerhaus Methler

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Stadtteilzentrum für Kinder, Jugendliche, Familien und Vereine

Das Bürgerhaus Methler ist eine multifunktionale Gemeinschaftseinrichtung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Vereine und Gruppen im Stadtteil Kamen-Methler. Die Einrichtung wurde ab 1963 als Haus der Jugend von den Gemeinden Methler, Westick, Wasserkurl gebaut, Eröffnung war dann 1965.

Seit der kommunalen Neuordnung ist das Haus der Jugend eine städtische Einrichtung. Methler wurde ein Stadtteil von Kamen. Nach einem Um- und Erweiterungsbau 1991 erhielt die Einrichtung den Namen Bürgerhaus Methler.

Im Bürgerhaus sind mehr als 30 Gruppen ansässig, Vereine und Verbände halten hier ihre Versammlungen und Treffen ab, Sportgruppen bieten in der Halle ein Sportprogramm an, es gibt Seniorenrunden, Sprechstunden der Ortsheimatpfleger, aber auch der Polizei, der Bürgermeisterin und der Seniorenbeauftragen. Weiterhin bietet das Team des Bürgerhauses ein umfangreiches Kinder- und Jugendprogramm in den Bereichen Offene Arbeit, Kurse, Veranstaltungen, Bildung, Kultur und Ferienaktionen an.

pdfRichtlinien der Stadt Kamen über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler

Homepage des Bürgerhauses Kamen-Methler

Der Allgemeine Soziale Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst

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pdfInformationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.

SGB VIII

Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. pdfHier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen-, Not- und Belastungssituationen.

Der ASD versucht mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung zu erarbeiten. Im Einzelfall arbeitet der ASD eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, um Hilfsangebote vor Ort passgenau zu gestalten. Krisensituationen können in einem Zusammenspiel aller Beteiligten positiv gelöst werden.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  berät in Fragen von Trennung und Scheidung und versucht, gemeinsam mit den getrennt lebenden Elternteilen ein einvernehmliches und kindgerechtes Konzept in Bezug auf eine Umgangs- und Sorgeregelung zu entwickeln.

Bei Trennung oder Scheidung kriselt es in Familien. Der ASD bietet Beratung bei Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht an. Ziel soll sein, die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Der ASD beteiligt sich auch an den Verfahren vor dem Familiengericht.

pdfScheidung

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) berät Familien. Der ASD hat darüber hinaus Kontakte zu entsprechenden Beratungsstellen und übernimmt eine Vermittlerfunktion.

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Die Situation in der Familie kann aber auch so verfahren sein, dass Familien alleine nicht mehr weiter wissen. Der ASD vermittelt in Konfliktsituationen, berät professionell bei Erziehungsproblemen sowie in familienrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus  informiert der ASD über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Bedarf wird an entsprechende Beratungsstellen weitervermittelt.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.

Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.

Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII

Was ist eine seelische Behinderung?

Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert durch einen Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert wurde (nach WHO ICD 10) und wegen dieser Störung die Teilhabe an der Gesellschaft (Schule, Arbeit, Soziales, Medizin) wesentlich beeinträchtigt ist. Es ist ausreichend, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eine Störung zu einer wesentlichen Teilhabebeeinträchtigung führen wird – also eine Behinderung droht. Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn z.B. eine soziale Isolation oder wegen einer Phobie ein Schulversagen droht, die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen wesentlich gestört ist oder ein Rückzug aus allen sozialen Bezügen erfolgt.  Die Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, unter anderem durch Hospitationen in der Schule.

Wer ist zuständig, wenn mein Kind weitere Einschränkungen (körperlich und/oder geistig) hat?

Hat Ihr Kind neben einer psychischen Beeinträchtigung noch eine geistige oder körperliche (z.B. Epilepsie, Lähmungen, Diabetes etc.) Behinderung, ist das Kreissozialamt als Träger der Eingliederungshilfe für die Beantragung der Leistung zuständig. Sie können aber den Antrag trotzdem im Jugendamt stellen.

Kreis Unna Eingliederungshilfe

Können Volljährige auch Eingliederungshilfen erhalten?

Ja, jedoch nur im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII. Bei Volljährigen müssen sowohl die Anspruchsvoraussetzungen gem. §41 als auch die von §35a SGB VIII vorliegen, um Eingliederungshilfen zu bekommen.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung  erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.

Der pdfAntrag auf Eingliederungshilfe, die pdfSchweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.

Freizeitzentrum Lüner Höhe

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Ein Haus mit 1.000 Möglichkeiten

Der beliebte Stadtteiltreff „Freizeitzentrum Lüner Höhe“ ist ein im Jahre 2018 neu strukturiertes, integratives modernes Kultur- und Kommunikationszentrum mit integrativ-pädagogischem Konzept. Dieses neu strukturierte Quartierszentrum hat seitdem die bisher 40jährige erfolgreiche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren qualitativ und quantitativ ausbauen und erweitern können.

Pädagogische Begleitung und Beratung soll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren stets präsent sein und hilfreich zur zukunftsorientierten, zufriedenen Lebensgestaltung und -bewältigung führen.

Das neue Zentrum ist zu einem integrativen Ort der Begegnung geworden und bietet zusätzlich die Möglichkeit für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Feste und Theaterveranstaltungen und dem geselligen Beisammensein.

Homepage des FZ Lüner Höhe

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung nach ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Jugendamt die Angebote und Leistungen der einzelnen Teilbereiche der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann.

Jugendkulturcafé

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International und kulturell vernetzt

Das JugendKulturCafé des Fachbereichs Familie, Jugend, Schule und Sport ist seit 1990 Teil des Angebots für Jugendliche im Stadtgebiet.

Bildungs-, Förder- und Kulturangebote innerhalb und außerhalb des Hauses unterschiedlicher ART zum Mitmachen, die zu einer demokratischen  Partizipation der Jugend führen, sind Kern der Angebote.

Im Weiteren engagiert sich das JKC-Team in Kooperationen mit unterschiedlichen Vereinigungen zu Themen wie politische und soziale Bildung, Umwelt- und Naturschutz und Förderung der Kunst- und Kulturszene in Kamen. Hier sind hervorzuheben die Verbraucherberatung der Stadt Kamen, der Verein für Amateurmusik „Laut & Lästig“, die  Bürgerinitiative Zivilcourage für Kamen und  der Hilfsverein für bedürftige Menschen „ProMensch-Kamen“.

An veranstaltungsfreien Tagen  genießt die Jugendlichen bei Spiel, Spaß, Chillen & Musik das Café als Rückzugsraum.

Der angrenzende Kulturpark wird vom JKC regelmäßig für Sommeraktionen, wie OpenAir - Konzerte, Skate & Bike Contests, Familienfeste und Sportaktivitäten genutzt.

Das JKC liegt zentral in der Stadt und hat mit dem etwa 300 m entferntem Hauptbahnhof Kamen und der Bushaltestelle in Sichtweite eine sehr gute Verkehrsanbindung. Freie Parkplätze direkt am Haus sind für BesucherInnen der Veranstaltungen reichlich vorhanden.

Homepage des Jugendkulturcafé Kamen

Jugendpflege

Jugendpflege

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Beschreibung der Aufgaben

  • Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen

Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.

Kinder- und Jugendbeauftragter

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Beschreibung der Aufgaben

  • Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
  • Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner. 

Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten. 
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.

Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendförderplan

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.  Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.

pdfKinder- und Jugendförderplan 2015-2020