Klärschlammentsorgung

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Beschreibung der Aufgaben

In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

 

Gebühren

  • gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Rechtsgrundlagen