Kamen, 12.01.2010
Pressemitteilung 011/010
Kamener Aktionsplan gegen den Verkehrslärm steht im Entwurf – Jetzt haben die Bürger das Wort
Kamen. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärm-aktionsplan (LAP) aufgestellt. In der 1. Stufe ist dies für Straßen mit mehr als 6 Million Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr erfolgt.
Neben den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2 und der Eisenbahnstrecke Dortmund - Hamm trifft dies für die B 233 zwischen Stadtgrenze Unna und Lünener Straße zu. Im Vorgriff auf die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 hat die Stadt Kamen zusätzlich noch die B 61 (Lünener Straße/Westring/Nordring/Ostring /Hammer Straße) und einen Abschnitt der L 663 (Heerener Straße/Dortmunder Allee) sowie den Bereich Unnaer Straße/Auffahrt zur B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen. Der Lärmaktionsplan stellt unter anderem die errechneten Lärmpegel an den genannten Straßen und der Eisenbahnstrecke dar und entwickelt Vorschläge zur Lärmvermeidung oder Lärmreduzierung.
Bis Ende Februar haben nun die Bürger das Wort. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist auf der Internetseite www.stadtplanung-kamen.de unter dem Menüpunkt "Stadtplanung" - "Sonstige <st1:PersonName w:st="on">Planung</st1:PersonName>en" zu finden und kann hier als PDF-Datei heruntergeladen und eingesehen werden. Zudem besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Meinung zum LAP der Stadt Kamen direkt mitzuteilen. Natürlich können alle interessierten und betroffenen Bürger den Lärmaktionsplan auch während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer 328 (Fachbereich <st1:PersonName w:st="on">Planung</st1:PersonName>, Bauen, Umwelt) einsehen.
Außerdem wird die Stadt Kamen im Februar Bürgersprechstunden für Fragen und Anregungen zum LAP anbieten. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Insgesamt läuft die erste Beteiligungsrunde für die Bürger, aber auch für andere Behörden und Institutionen, bis Ende Februar. Danach werden die Verwaltung und das beteiligte <st1:PersonName w:st="on">Planung</st1:PersonName>sbüro die eingegangenen Anregungen und Hinweise bewerten und den Entwurf des LAP überarbeiten. Es folgt eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor der Rat der Stadt Kamen den Lärmaktionsplan zur Jahresmitte endgültig beschließen kann.