Beteiligungsbericht 2009
Die Stadt Kamen bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Erledigung und Wahrnehmung einer Vielzahl öffentlicher Aufgaben kommunaler Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen sich Kommunen zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht unbegrenzt auf wirtschaftlichem Gebiet betätigen. Bei der Gründung oder der Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts unterliegen die Kommunen maßgeblich den im 11. Teil der GO NRW in der Fassung vom 01.01.2005 aufgeführten Bestimmungen.
Zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner haben Kommunen nach § 117 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der Fassung vom 01.01.2005 jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und fortzuschreiben.
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